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VG Wort/VG Bild-Kunst – was Journalisten nach der BGH-Entscheidung beachten sollten

von RA Frank C. Biethahn (Vertragsanwalt des DFJV)

Große Aufregung hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Ausschüttung der Einnahmen der VG Wort ausgelöst. Zur VG Bild-Kunst wurde zwar nicht entschieden, hier gilt aber Vergleichbares. Was sollten Journalisten jetzt beachten?

Die Entscheidung

Der BGH hat sich bei seiner Entscheidung –  wie es seine Aufgabe ist – allein an das Recht gehalten, keine Rechtspolitik betrieben. Rechtlich dürfte seine Entscheidung nicht zu beanstanden sein. Rechtspolitisch kann man natürlich verschiedene Auffassungen vertreten, wobei es für beide Seiten durchaus vernünftige Argumente gibt. Leider ist die Diskussion stark ideologisch geprägt. Ob es wirklich zu einem „Massensterben“ der Verlage kommen wird, bleibt abzuwarten. Das wäre aber auch kein Grund für eine andere Entscheidung gewesen – Aufgabe der VG Wort ist nicht die Subventionierung schwächelnder Verlage. Ließe man ein solches Argument gelten, könnten sich Journalisten darauf im Übrigen mindestens ebenso gut berufen: wirtschaftlich bekäme eine „kleine Finanzspritze“ vielen Journalisten sicherlich auch gut.

Ob die „verlegerische Leistung“ ein Leistungsschutzrecht wert ist oder nicht, ist Ansichtssache. Etliche Verlage leisten wirklich Großes und hätten vielleicht ein solches verdient. Man sollte allerdings die verlegerische Leistung auch nicht zu sehr betonen –  letztlich handelt es sich um eine dem Urheber dienende Leistung, im Kern keine selbst urheberrechtlich schöpferische Tätigkeit, wenn das auch manche anklingen lassen. Genauso wie es „gute“ Verlage gibt, gibt es auch genügend Verlage, die keine wirklich nennenswerte Leistung erbringen und durch ein Leistungsschutzrecht letztlich ungerechtfertigt bereichert wären.

Im Interesse der Transparenz könnte es vernünftiger sein, die Verlage nicht pauschal an den Einnahmen der VG Wort zu beteiligen. Dass sich wirtschaftlich im Ergebnis nicht viel ändern wird, dürfte klar sein, die Entscheidung kann aber eine strukturelle Änderung mit mehr Transparenz ermöglichen. Das wäre durchaus wünschenswert. Die Aufregung einiger Vertreter der Verlagsseite erscheint auch etwas übertrieben, wenn man bedenkt, dass die Problematik seit Jahren bekannt gewesen und das Urteil nicht überraschend – sondern gewissermaßen mit „langer Ankündigung“ – kam. Ein Verlag, der durch diese Entscheidung nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, hat nicht entsprechend vorgesorgt und ist in seiner jetzigen Form möglicherweise sowieso wirtschaftlich nicht überlebensfähig.

Der Entscheidung des BGH lag letztlich zugrunde, dass die VG Wort als Treuhänderin der Berechtigten nur an diese Berechtigten Einnahmen verteilen darf. Wer diese Berechtigten sind, bestimmt sich nach dem Urheberrechtsgesetz. Das sind vor allem die Urheber. Verlage dagegen haben eine solche Berechtigung grundsätzlich nicht. Die VG Wort darf Verlage daher bei der Verteilung auch nicht pauschal berücksichtigen.

Die VG Wort hat für den Fall einer solchen Entscheidung bereits vorgesorgt.

Auch für Fotografen relevant

Die Entscheidung bezog sich zwar nur auf die VG Wort, in der Sache gilt jedoch überwiegend Gleiches für die VG Bild-Kunst. Fotografen sind daher genauso betroffen. Auch die VG Bild-Kunst hat dementsprechend schon Maßnahmen getroffen.

Wie es nun weitergeht

Sowohl die Politik als auch die VG Wort suchen nach Lösungen, die bewirken sollen, dass Verlage in Zukunft (oder gar auch für die Vergangenheit) wieder an den Einnahmen beteiligt werden. Dafür gibt es eine Reihe von Ansätzen, die allerdings mindestens teilweise rechtlich fragwürdig sind. Möglicherweise wird ein sog. „Leistungsschutzrecht“ zugunsten der Verleger geschaffen – ein zweifelhafter Weg, der schon zugunsten der Presseverleger beschritten wurde. Auch die Auswirkungen des demnächst in Kraft tretenden neuen Gesetzes über die Verwertungsgesellschaften werden zu prüfen sein.

Die VG Wort muss ihr Verteilungsverfahren dem Urteil entsprechend anpassen. Wie sie die Vorgaben der Entscheidung konkret umzusetzen beabsichtigt, bleibt abzuwarten. Der BGH hat dazu in seiner Entscheidung auf einige relevante Aspekte deutlich hingewiesen. Man darf annehmen, dass die VG Wort sehr bemüht sein wird, eine rechtlich belastbare Lösung zu schaffen. Nach der Umsetzung wird jeder Betroffene gleichwohl zu prüfen haben, ob die neue Verteilung möglicherweise seine Rechte verletzt. Weitere Klagen sind dann nicht ausgeschlossen.

Was Journalisten jetzt beachten sollten

Als Journalist tun Sie gut daran, wenn sie dem Thema gewisse Aufmerksamkeit widmen. Mehr denn je sollten Sie nicht leichtfertig Ihnen vorgelegte Dokumente unterzeichnen. Insbesondere sollten Sie kein Dokument unterzeichnen, nach dem Sie gesetzliche Vergütungsansprüche nach dem UrhG (Ansprüche, die die VG Wort verwaltet) an jemand anderen (z. B. einen Verlag) abtreten. Andernfalls würde das, was diese Entscheidung Ihnen erbracht hat, vielleicht gleich wieder weggegeben.

Bereits in Verlagsverträgen vorhandene Abtretungen dürften unwirksam sein. Das dürfte aber in vielen Fällen noch Streit geben. Verlage werden voraussichtlich vielfach nicht bereit sein, die Rechtslage anzuerkennen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Auszahlungsansprüche drei Jahre nach ihrer Entstehung verjähren dürften, wenn nicht vorher Maßnahmen getroffen werden, die die Verjährung stoppen. Eine solche Maßnahme kann eine Erklärung der Verwertungsgesellschaft sein, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Wenn bis Ende November keine vollständige Klärung erreicht wurde und Sie als Mitglied bzw. Bezugsberechtigter der VG Wort die genannte Erklärung nicht erhalten haben, sollten Sie darauf drängen. Insgesamt bleibt einstweilen festzuhalten: Journalisten sollten dem Thema in der nächsten Zeit verstärkt Beachtung schenken und sich nicht einschränken lassen. Der DFJV wird die Thematik demnächst in einer gesonderten Publikation näher beleuchten.

Der DFJV bietet seinen Mitgliedern eine kostenfreie, individuelle und zügige Rechtsberatung (Erstberatung) an. Mehr Informationen erhalten Sie hier. Zudem informieren wir in Rechts-News zu wichtigen Themen. Bei komplexen, auch rechtlichen Fragestellungen hilft Ihnen der DFJV darüber hinaus durch verschiedene Leitfäden.

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