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Steuertipps für Journalisten: neue Informationsbroschüre veröffentlicht

Bald steht sie wieder an: die alljährliche Einkommen- und Umsatzsteuererklärung. Doch keine Sorge: Mit den „Steuertipps für Autoren und Journalisten“ sind Sie wie immer bestens informiert. Die Publikation der Haufe-Gruppe zeigt Ihnen, worauf Sie bei der nächsten Steuererklärung achten sollten und welche Steuervorteile Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen können. Das Serviceangebot ist speziell auf Autoren und Journalisten zugeschnitten und wird DFJV-Mitgliedern in einer jährlich aktualisierten Fassung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie: Ab der Steuererklärung 2018 gilt der 31.7. als Abgabetermin statt der bisherige 31.5. (§ 149 Abs. 2AO). Sie haben also zwei Monate länger Zeit, bis Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss. Falls Sie Ihre Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen, zählt als Abgabetermin für die Steuererklärung 2018 der letzte Tag im Februar 2020.

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