Haben Sie Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr schon erstellt? Dann gehören Sie zu einer eher selten Spezies. Denn viele Menschen lassen sich damit Zeit. Abgabefrist für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2017 ist prinzipiell der 31. Mai 2018. In einigen Bundesländern wie Hessen oder Bayern ist der 31. Mai 2018 jedoch ein Feiertag (Fronleichnam). Hier muss die Erklärung spätestens am 1. Juni 2018 beim Finanzamt sein. Ab dem kommenden Jahr haben alle Bürger zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung – dann endet die Abgabefrist am 31. Juli.
Damit Sie bestens gerüstet sind für Ihre Steuererklärung, stellen wir Ihnen auch in diesem Jahr die „Steuertipps für Autoren und Journalisten“ zur Verfügung.
Die Broschüre der Haufe-Gruppe zeigt Ihnen, worauf Sie bei der nächsten Steuererklärung achten sollten und welche Steuervorteile Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen können. Das Serviceangebot ist speziell auf Autoren und Journalisten zugeschnitten und wird DFJV-Mitgliedern in einer jährlich aktualisierten Fassung kostenfrei zur Verfügung gestellt.