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Safe-Harbor-Abkommen gekippt: DFJV begrüßt Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag die sogenannte Safe-Harbor-Regelung zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. In der Begründung stellte der EuGH fest, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff staatlicher Stellen geschützt seien. Dem Urteil vorausgegangen war eine Auseinandersetzung des österreichischen Juristen Max Schrems mit dem sozialen Netzwerk Facebook: Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde mit Verweis auf das Prism-Programm eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht. Die Behörde lehnte die Beschwerde jedoch mit Verweis auf Safe Harbor ab.

„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH ausdrücklich. Heute ist ein guter Tag für den Daten- und Informantenschutz in Europa“, erklärte DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin. Durch die bisherige Regelung wurden aus Sicht des DFJV sensible Recherchen von Journalisten und die elektronische Kommunikation mit Informanten nicht ausreichend geschützt. Der DFJV fordert daher ein neues Datenschutzabkommen mit den USA, das diesen Namen auch verdient und Bürger und Journalisten künftig mehr Sicherheit gibt.

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