Der Deutsche Fachjournalisten-Verband hat drei seiner Leitfäden – unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung – aktualisiert. Dabei handelt es sich um folgende Publikationen:
- Haftung für Links – Abmahngefahren für Journalisten?
- Honorarempfehlungen für freie Journalisten
- Forderungen geltend machen
Die Überarbeitungen nahm DFJV-Vertragsanwalt Christian Solmecke aus Köln vor.
Im Leitfaden „Haftung für Links – Abmahngefahren für Journalisten?“ erläutert er die Folgen eines wegweisenden EuGH-Urteils, die Sonderfälle „Embedding“ und „Framing“ sowie die Diskussion um Upload-Filter.
Um Urteile der Landgerichte Köln und Düsseldorf sowie des OLG Celle, die sich mit Vergütungen für Journalisten auseinandersetzten, wurde der Leitfaden „Honorarempfehlungen für freie Journalisten“ ergänzt.
Wenn das eigene Werk widerrechtlich genutzt wird, besteht für Journalisten grundsätzlich die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch außergerichtlich im Wege einer Abmahnung geltend zu machen. Wie man dabei vorgeht, erklärt nun ausführlich der Leitfaden „Forderungen geltend machen„.
Alle bisher veröffentlichten Leitfäden des DFJV finden Sie hier.