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Leistungsschutzrecht: DFJV sieht sich nach Rückzug von Verlagen in ablehnender Haltung bestätigt

Neue Wendung in Sachen Leistungsschutzrecht: Ende Oktober erteilten die meisten in der VG Media organisierten Verlage dem Suchmaschinenanbieter Google aus Angst vor Umsatzeinbußen eine widerrufliche Einwilligung zur Gratis-Anzeige der Inhalte. Vergangene Woche folgte nun auch der Springer-Verlag mit den vier Angeboten Welt.de, Computerbild.de, Autobild.de und Sportbild.de diesem Beispiel. Somit darf Google jetzt wieder für alle Titel des Springer-Verlags Textauszüge (Snippets) und Vorschaubilder anzeigen.

Der DFJV, der die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger von jeher kritisiert hat, sieht sich durch die Ereignisse der vergangenen Wochen in seiner ablehnenden Haltung bestätigt. Der Rückzug des Springer-Verlags, eine treibende Kraft hinter dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, zeigt, dass das Leistungsschutzrecht gescheitert ist. Nach Ansicht des DFJV ist dieses innovationshemmend und rückwärtsgewandt. Es stellt den Versuch dar, überkommene Geschäfts- und Erlösmodelle zuungunsten der (freien) Journalisten zu stärken. Das Gesetz ist wegen der fehlenden Berücksichtigung der „Hauptdarsteller“, der Journalistinnen und Journalisten, unvollständig und letztlich unsinnig. Das Nebeneinander von neuem Leistungsschutzrecht der Verlage und auch bisher schon bestehendem Urheberrecht der Urheber führt zu unnötigen Komplikationen. Es besteht die Gefahr, dass letztlich die Urheber für ihre Leistungen keine angemessene Vergütung erhalten.

Die neuesten Entwicklungen bestätigen, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger unnötig war, die vorherigen gesetzlichen Regelungen waren vollständig interessengerecht. Deshalb sollte die Bundesregierung ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag Folge leisten und das Leistungsschutzrecht erneut evaluieren. Das Ergebnis dieser Bewertung kann letztlich nur lauten: Das Leistungsschutzrecht muss wieder abgeschafft werden.

Zur Einführung des „Leistungsschutzrechtes für Presseverleger“ am 01. August 2013 hat der DFJV einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht: Dieser erklärt das Gesetz und beantwortet DFJV-Mitgliedern die wichtigsten mit diesem Gesetz in Verbindung stehenden Fragen.

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