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Leistungsschutzrecht: 1. Lesung im Bundestag

Unter Top 19 wurde am 29. November 2012 zu fortgeschrittener Uhrzeit der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage unter dem Titel „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (BT-Drs. 17/11470) in 1. Lesung im Plenum des Bundestags aufgerufen.

Wie erwartet, mussten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition der fraktionsübergreifenden scharfen Kritik der Opposition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke stellen. Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner lehnte den Entwurf als rückwärtsgewandt ab, eine Position, die der DFJV bereits im August dieses Jahres formuliert hat. Zugespitzt und pointiert gab Rößner in der Aussprache zu Protokoll: „Die Großen profitieren, die Kleinen verlieren, und am Ende lacht Springer.“

Zudem machte die grüne Medienpolitikerin auf die prekäre Situation der Journalisten aufmerksam: „Noch jemand wird durch das Gesetz verdienen: die Abmahnanwälte. Denn Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling. Wissen Sie, wer das Geld dringender nötig hätte? Journalisten. Sie müssen heute nämlich Knebelverträge unterzeichnen, sofern sie überhaupt noch Arbeit haben. Aber an der einzigen Stelle, an der das Leistungsschutzrecht vielleicht etwas Gutes bewirken könnte, nämlich bei der Verbesserung der Vergütung der Urheber selbst, bleiben Sie seltsam im Vagen. Denn die Autoren hatten Sie bestimmt nicht im Sinn, als Sie an den zig Versionen des Gesetzentwurfs herumdokterten.“

Die vollständige Position des DFJV zum LSR können Sie hier nachlesen.

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