Der DFJV begrüßt die Initiative für eine Regelung auf Bundesebene.
Der DFJV befürwortet den von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, der für Medien ein Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern soll. Bisher sind Auskunftsrechte der Presse auf Landesebene geregelt. Es gibt jedoch kein Mediengesetz, das den journalistischen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien abschließend regelt. Stattdessen müssen sich Journalistinnen und Journalisten auf die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes und auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung berufen.
Das Gesetz soll Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichten, Journalistinnen und Journalisten Auskünfte, die sie für ihre öffentliche Aufgabe benötigen, kostenlos, vollständig und zeitnah zu erteilen. Der Auskunftsanspruch soll auch Informationen umfassen, die mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Verweigern dürfen Behörden eine Auskunft nur, wenn dadurch ein laufendes Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet würde oder wenn der Auskunft gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften sowie öffentliche oder schutzwürdige private Interessen entgegenstehen.
Der DFJV begrüßt den erneuten Vorstoß, die seit Jahren bekannte Regelungslücke beim Medienauskunftsrecht auf Bundesebene endlich zu schließen. Trotz wiederholter politischer Initiativen müssen sich Medien gegenüber Bundesbehörden bislang überwiegend auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Medienfreiheit und die Rechtsprechung berufen. Von einer gesetzlichen Regelung würden alle Medien profitieren, die mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen – von Presse und Rundfunk bis zu digitalen Medien. Eine gesetzliche Verankerung des Auskunftsanspruchs würde die notwendige Rechtssicherheit für unabhängige Recherchen und Berichterstattung schaffen sowie den Zugang zu behördlichen Informationen verlässlicher ausgestalten.
