Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert SPD und Union dazu auf, die im Koalitionsvertrag verankerten Pläne zur Wiedereinführung einer verdachts- und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu verwerfen.
Nach einem heute veröffentlichten Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof verstößt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen die EU-Grundrechte. Der Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten ist danach nicht gewährleistet, die Speicherdauer der Daten unverhältnismäßig lang. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die EU-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches in den meisten Fällen weitestgehend dem Gutachter folgt, wird frühestens im Januar 2014 erwartet.
Statt auf nationaler Ebene ein Gesetz zu beschließen, welches gegen europäische Grundrechte verstößt, ergibt sich die Chance, dieser Fehlentwicklung in Richtung einer europaweiten anlasslosen Datenspeicherung ein Ende zu setzen.
„Die umfassende Speicherung von Verbindungsdaten ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger,“ so Christin Fink, Vorstand des DFJV, „auch journalistische Grundpfeiler wie Informantenschutz und Pressefreiheit sind hierdurch grundlegend bedroht.“
Nachweise für die Sinnhaftigkeit der Speicherung, etwa zur Verbesserung der Aufklärungsquote bei Straftaten, gibt es zudem kaum. „Die ins Feld geführten Argumente stehen in einem eklatanten Missverhältnis zu den Gefahren für eine freie und demokratische Gesellschaft.“ so Fink weiter.
Der DFJV plädiert, wie viele weitere Organisationen auch, seit längerem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen (http://bit.ly/18E2beF) und die EU-Richtlinie aufzuheben.