High Court gibt Berufsantrag gegen Auslieferung statt.
Wikileaks-Mitgründer Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert – der britische High Court hat am Montag in London seinem Berufungsantrag stattgegeben. Der Grund: Die USA haben keine ausreichenden Zusicherungen gegeben, dass Assange dort mit einem fairen Verfahren rechnen kann. Es blieb unklar, ob er sich als ausländischer Staatsbürger auf dieselben Rechte auf freie Meinungsäußerung, wie sie im ersten Zusatz der US-Verfassung verankert sind und jede US-Bürgerin und jeder US-Bürger hat, berufen kann. Im Falle einer Auslieferung an die USA droht dem Investigativjournalisten unter anderem wegen Spionagevorwürfen eine lebenslange Haftstrafe.
Für Assange und seine Mitstreitenden bedeutet der Gerichtsentscheid von Montag einerseits einen Hoffnungsschimmer, seinem menschlichen Leid ist aber noch kein Ende gesetzt. Julian Assange selbst konnte dem Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht beiwohnen. Der Enthüllungsjournalist befindet sich seit mehreren Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft, sein Gesundheitszustand gilt seit Langem als bedenklich.
Der Fall Assange ist eine fatale Botschaft in Bezug auf den Umgang mit mutigen Investigativjournalistinnen und -journalisten auf internationaler Ebene, wie der DFJV bereits betonte. Zwar begrüßen wir den aktuellen Entscheid als „Etappensieg“ im Verfahren gegen den Investigativjournalisten, dennoch fordern wir weiterhin gemeinsam mit anderen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie seinen Mitstreitenden seine umgehende Freilassung.