Zahlreiche medienethische Grenzüberschreitungen im Zuge der Berichterstattung.
Der Amoklauf an einer Schule in Graz am Dienstag erschüttert uns tief. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Familien und allen Betroffenen. Umso erschreckender ist es, dass verstörende Videos der Geschehnisse in den sozialen Medien kursieren und teilweise auch von Medien aufgegriffen wurden. Verbreiter der Videos war der rechtsextreme österreichische Sender „Auf1“. Doch auch viele weitere Medien haben diese übernommen und weitere medienethische Grenzen überschritten, wie etwa ein Bericht in den „Übermedien“ zusammenfasst.
Als journalistische Interessenvertretung rufen wir mit Nachdruck zu einer verantwortungsvollen, der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechenden Berichterstattung auf: Die Würde der Opfer und der Schutz ihrer Angehörigen müssen oberste Priorität haben. Die mediale Verbreitung von Inhalten, die Sensationalismus über den Informationswert stellen, ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kann auch gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist genau zu prüfen, welche Informationen über den Täter veröffentlicht werden. Dieser sollte durch eine unangebrachte Berichterstattung weder in den Vordergrund gerückt noch zur Identifikationsfigur für Nachahmungstaten werden.
Journalistische Verantwortung bedeutet in diesem Fall, mit größter Sorgfalt und Zurückhaltung zu berichten. Journalistinnen und Journalisten sind verpflichtet zu prüfen, was aus medienethischer und rechtlicher Sicht veröffentlicht werden darf.