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Abhöraktion gegen „Letzte Generation“: DFJV kritisiert Eingriff in die Pressefreiheit

Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten betroffen.

Der DFJV kritisiert die kürzlich bekannt gewordene Abhöraktion gegen die Klimagruppe „Letzte Generation“, von der auch Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten betroffen sind.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat demnach monatelang Telefonate der Gruppe abgehört, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Auch ein offiziell als Pressetelefon geführter Festnetzanschluss wurde belauscht. Die Abhöraktion erfolgte im Auftrag der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, die aufgrund des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Letzte Generation“ ermittelte (an dieser Einschätzung liegen laut internen Schreiben, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, zudem rechtliche Bedenken – Bezahlbeitrag —vor).

Der DFJV kritisiert diesen Eingriff in die Pressefreiheit aufs Schärfste. Journalistinnen und Journalisten zählen gemäß Strafprozessordnung zur Gruppe der Berufsgeheimnisträger und unterliegen somit besonderem Schutz. Diese rechtliche Stellung gewährt ihnen zudem Zeugnisverweigerungsrecht, um das Vertrauensverhältnis zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten und Informationsquellen zu schützen. Alle Informationen, die die Informantinnen bzw. Informanten betreffen, einschließlich ihrer Nachrichten, Mitteilungen, Unterlagen und des Inhalts selbst erstellter Materialien, sind geschützt.

Beim Abhören einer Pressestelle sind vorrangig Journalistinnen und Journalisten betroffen. Offenbar ist es jedoch zu keiner Abwägung durch das Gericht gekommen, ob die Abhöraktion im Interesse der Pressefreiheit hier nicht ausgesetzt hätte werden müssen.

Der DFJV begrüßt die Hinterfragung des Sachverhalts durch die Medien sowie durch eine kritische Öffentlichkeit. Wir fordern gemeinsam mit vielen eine gründliche Aufklärung durch Behörden und Politik.

 

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