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Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist in Kraft getreten: DFJV veröffentlicht Leitfaden für Journalisten

Seit dem 1. August 2013 ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, dessen Einführung der DFJV von jeher abgelehnt hat, trotz aller Proteste in Kraft getreten.

Was bedeutet dies konkret für Journalisten? Was muss beachtet werden? Wo bestehen weiterhin Rechtsunsicherheiten?

Antworten erhalten Mitglieder des DFJV im neuen, kostenfreien Leitfaden„Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Dieser soll dabei helfen, die Neuerungen und ihre Auswirkungen einzuordnen und zu erkennen, welche Folgen das neue Leistungsschutzrecht für die Tätigkeit von Journalisten haben kann.

So kurz der Gesetzestext ist – er findet sich am Ende des Leitfadens im Wortlaut –, wirft er doch wegen der handwerklichen Mängel eine enorme Anzahl an Problemen und Unklarheiten auf.

Der Leitfaden erläutert nicht nur, was Journalisten ab sofort beachten müssen, sondern auch, was die komplizierten gesetzlichen Vorgaben bedeuten, wen das neue Schutzrecht begünstigt und wen belastet. Er zeigt außerdem, welche – teils überraschenden ­– Ausnahmen es gibt.

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