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IFG darf nicht beschnitten werden

Der DFJV kritisiert die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein starkes demokratisches Rechtsinstrument, um allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und damit Einblick in Verwaltungsvorgänge zu ermöglichen. Für Journalistinnen und Journalisten ist es darüber hinaus ein wichtiges Werkzeug – zum Beispiel um Recherchen zu Vorgängen in Behörden durch amtliche Dokumente oder Schriftverkehr zu belegen.

Der DFJV kritisiert daher deutlich die aktuellen Pläne der Regierungskoalition, das IFG massiv einzuschränken. Wir werten diese als Rückschritt in Bezug auf staatliche Transparenz und die praktische Ausübung der Pressefreiheit.

Grundgedanke des IFG erheblich verändert

Grundlage der Kritik ist das von der Bundesregierung veröffentlichte Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026. Im Beschlusspapier heißt es zwar, das Gesetz solle „verständlicher und transparenter“ werden. Zugleich sollen Auskunftsrechte jedoch künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fokussieren. Zudem wird geprüft, den Kreis der Auskunftsberechtigten zu beschränken. Vorgesehen sind außerdem höhere Gebühren, pauschale Schwärzungen von Namen Mitarbeitender und ein stärkerer Schutz bestimmter Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder wissenschaftliche Forschung.

Mit diesen Plänen würde der Grundgedanke des IFG verändert. Bislang ist der Informationszugang grundsätzlich voraussetzungslos ausgestaltet: Wer amtliche Informationen beantragt, muss kein besonderes Interesse darlegen. Künftig müsste jedoch nicht mehr die Behörde vorrangig begründen, warum Informationen ausnahmsweise nicht herausgegeben werden, sondern die anfragende Person müsste zunächst ihr Informationsinteresse rechtfertigen.

Schwächung der Pressefreiheit

Gerade für journalistische Recherchen wäre das fatal. Müssten Journalistinnen und Journalisten ihr „berechtigtes Interesse“ etwa schon zu Beginn einer investigativen Anfrage darlegen, könnten Rückschlüsse auf Quellen offengelegt werden. Wenn Behörden journalistische Anfragen leichter zurückweisen können, schwächt das fnicht nur einzelne Recherchen, sondern auch den ungehinderten Zugang zu Informationen im Sinne der Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.

Besonders kritisch ist darüber hinaus die mögliche Beschränkung auf Anfragen natürlicher Personen. Viele journalistische, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Recherchen werden von Redaktionen, gemeinnützigen Organisationen, Recherchebüros oder anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren getragen. Sie wären von der Nutzung des IFGs ausgeschlossen und könnten somit staatliches Handeln nicht im öffentlichen Interesse kontrollieren.

Der DFJV hatte bereits im April 2025 die damals bekannt gewordenen Pläne der Union kritisiert, das IFG in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Schon damals forderten wir mehr Transparenz statt Rückschritt bei der demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns. Die aktuelle Beschlusslage bestätigt diese Sorge: Aus einer noch offen formulierten Reform des IFG ist ein Plan geworden, der den Zugang zu Informationen spürbar erschweren würde.

Auch andere Organisationen warnen vor den Folgen. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert, die Pläne zu stoppen.

Fazit: Die geplante Beschneidung des IFG schwächt die staatliche Transparenz, erschwert journalistische Recherchen und beeinträchtigt die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Statt neue Hürden aufzubauen, braucht Deutschland ein modernes IFG mit klaren Fristen, verlässlichen Verfahren, Kostenfreiheit und starken Rechten für alle, die staatliches Handeln im öffentlichen Interesse überprüfen.

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Weiterführende Informationen: In dieser Fachjournalist-Podcastfolge vom 25.9. 2024 spricht Lena Bussmann  mit Vera Deleja-Hotko von „FragDenStaat“ über die Bedeutung und die Einsatzmöglichkeiten des IFG im Journalismus.

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