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Vorratsdatenspeicherung: DFJV kritisiert Forderung der Bundesinnenministerin

Anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten Gefahr für Demokratie und Pressefreiheit.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser forderte kürzlich eine „rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“, um effizienter gegen schwere Verbrechen im Netz vorzugehen, wie Zeit Online berichtete.

Der DFJV hat sich in den letzten Jahren mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und kritisiert die erneute Erwägung einer massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten und eine damit einhergehende Erschwernis journalistischer Arbeit durch die Gefährdung des Informantenschutzes massiv.

Die Bundesinnenministerin trifft ihre Aussage zu einem brisanten Zeitpunkt: Am 20. September wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung – die aktuell in Deutschland ausgesetzt ist – verkünden.

Der Koalitionsvertrag besagt jedoch deutlich, dass Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Anbetracht der „gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit“ so ausgestaltet werden sollen, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Statt kurz vor der Entscheidung des EuGH eine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzufordern, plädiert der DFJV erneut dafür, diese durch ein System zu ersetzen, das die Sicherstellung und Aufzeichnung von Daten erst im Verdachtsfall durchführt.

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