Wie für viele Printprodukte gilt in Deutschland auch für digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften EU-konform der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent – und dies seit gut zwei Jahren. Allerdings ist die Übergangsregelung, nach der die Angabe eines falschen Steuersatzes keine negativen Folgen nach sich zieht, nun mit Anfang 2022 entfallen. Aber für welche digitalen Produkte gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz eigentlich und welche sind davon ausgeschlossen? Welche „Sonderfälle“ gibt es und wie funktioniert die grenzüberschreitende Besteuerung? Antworten auf diese Fragen zur Umsatzsteuer für digitale Medien gibt die Wirtschaftsjournalistin Birgit Groschwitz-Fiebig im aktuellen Fachjournalist-Beitrag.