Die Herkunft von Tatverdächtigen wird immer häufiger genannt. Einer Studie der Hochschule Macromedia zufolge verwies 2019 jeder dritte Fernsehbeitrag und fast jeder zweite Zeitungsbeitrag über Gewaltkriminalität auf die Herkunft der Tatverdächtigen. Im Vergleich zu 2017 hat sich der Anteil in der Fernsehberichterstattung fast verdoppelt. Laut der Studie werden ausländische Tatverdächtige in Fernsehberichten 19 Mal häufiger erwähnt, wie es ihrem statistischen Anteil entspricht. Bei Zeitungsberichten liegt die Zahl bei dem 32-fachen. Als Auslöser des Anstiegs der Zahlen wird die Kölner Silvesternacht 2015/2016 genannt. Nach Köln waren die Medien verstärkt dem Vorwurf ausgesetzt, Straftaten von Eingewanderten und Geflüchteten zu verschweigen. Der Studie zufolge wird die Herkunft bei deutschen Gewalttätern kaum in Fernseh- und Zeitungsbeiträgen erwähnt. Die Wissenschaftler untersuchten die Hauptnachrichten und Boulevardmagazine der acht meistgesehenen Sender sowie die Bundesausgaben der auflagenstarken überregionalen Tageszeitungen. Die Beiträge des Jahres 2019 wurden mit Daten von 2014 und 2017 verglichen.
Im Pressekodex des Deutschen Presserates ist klar formuliert, wann die Medien die Nationalität von Straftätern benennen dürfen. In Richtlinie 12.1 heißt es, dass darauf zu achten ist, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit von Tätern nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Nur bei einem begründeten öffentlichen Interesse darf die Nationalität genannt werden.