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Steuererklärung 2019: Was selbstständige Journalisten beachten sollten

Die Abgabefrist der Steuererklärung für 2019 wurde auf den 31. Juli 2020 verlängert. Es ist also noch etwas Zeit, bis Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss. Der Fachjournalist gibt Ihnen einen Überblick, was selbstständige Journalisten bei der Steuererklärung alles beachten müssen und informiert über die Corona-Steuerhilfen.

Zum Fachjournalist Beitrag gelangen Sie hier.

Wer wissen möchte, welche Steuerarten und -paragrafen grundsätzlich für Journalisten wichtig sind, kann auf der Website des DFJV im Leitfaden „Steuern und Journalismus“ mehr erfahren.

Alle wichtigen Informationen zur alljährlichen Einkommen- und Umsatzsteuererklärung finden Sie auch in den „Steuertipps 2020 für Autoren und Journalisten“. Die Publikation der Haufe-Gruppe gibt Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Steuererklärung achten sollten und welche Steuervorteile Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen können. Das Serviceangebot richtet sich speziell an Autoren und Journalisten und wird DFJV-Mitgliedern in aktualisierter Fassung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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