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Europäischer Gerichtshof: Pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs EuGH haben heute geurteilt, dass nationale Regelungen, die das Speichern von anlasslosen Daten von Internetnutzern gewährt, nicht zulässig sind. Dies gelte auch in Fällen, bei denen Kommunikationsunternehmen Daten an Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeben.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband begrüßt das Urteil der Luxemburger Richter, wird mit diesem Urteil der Quellenschutz und somit die Pressefreiheit gestärkt. Zugleich darf die Pressefreiheit nicht im Rahmen von Sondergenehmigungen verletzt werden. So erklärte der EuGH, dass in Fällen, wo die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen können. Dieser Vorgang muss jedoch von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde überprüft werden.

Bei dem Urteil ging es konkret um Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundesrepublik im Ministerrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel ist es, auszuloten, wie eine grundrechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte.

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