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EU-Parlament stimmte für Digital Services Act (DSA)

Am 20. Januar stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für den „Digital Services Act“ (DSA), also für ein EU-weit geltendes Gesetz über digitale Dienste. Durch dieses soll es künftiger zum Beispiel einfacher werden, länderübergreifend gegen illegale Inhalte wie strafbare Hasspostings auf Online-Plattformen vorzugehen. Nutzer:innen von Online-Diensten sollen vermehrt vor Werbetracking oder personalisierter Werbung geschützt werden; gezielte Werbung für Minderjährige soll überhaupt untersagt werden. Insbesondere auf Internetriesen wie Meta oder Google warten striktere Regeln.

Die finale Gesetzgebung müssen die europäischen Institutionen Parlament, Rat und Kommission nun noch im „Trilog“ aushandeln. Indessen wiesen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) auf Mängel hinsichtlich des Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit durch den Digital Services Act hin. Zwar sei die im Plenum beschlossene Bestimmung, das in der EU anwendbare Medienrecht zu beachten, „besser als nichts“, es bleibe jedoch „unbestimmt und schafft keinen hinreichenden Schutz legaler Presse.“

Was offline legal ist, soll jedoch auch online nicht zensiert werden können. Als Beispiel nennen die Verbände, dass Facebook nach seinen AGB entscheiden könne, ob seine Nutzer:innen „legale Presseartikel über die Möglichkeit eines Laborunfalls als Corona-Ursache zu Gesicht bekommen oder nicht.“ Die Verbände mahnen, dass diese Abgabe der Entscheidungsmacht über die Presse- und Meinungsfreiheit durch die Politik umso problematischer sei, wenn man bedenkt, dass immer mehr jüngere Menschen Medieninhalte fast nur über soziale Netzwerke aufnehmen.

Der DFJV begrüßt den anschließenden Appell von VDZ und BDZV an die neue Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit im Sinne der Demokratie auch online, in jedem Fall auf den sehr großen digitalen Plattformen, gesetzlich verpflichtend gewahrt wird.

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