Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass das Bundesverteidigungsministerium der Tageszeitung „Welt“ Zugang zu Unterlagen über den NSU-Terroristen Uwe Mundlos gewähren muss. Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen.
Konkret muss das Verteidigungsministerium Auszüge aus 70 Personalakten der Bundeswehr, die einen Bezug zum NSU-Terroristen Uwe Mundlos haben, an die „Welt“ herausgeben. Die Begründung des Gerichts: „Die erforderliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Uwe Mundlos als Person der Zeitgeschichte und dem Informationsinteresse der Presse fällt zugunsten der Presse aus.“
Der DFJV begrüßt die Entscheidung der Leipziger Richter, da sie die Informations- und Pressefreiheit insgesamt stärkt.