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Digital ausweisen mit dem Elektronischen Presseausweis: Neuer Mitglieder-Service des DFJV

„E-Presseausweis“ ermöglicht sichere und unkomplizierte Auskunftsersuchen und Akkreditierungen.

DFJV-Mitglieder können ab sofort den Elektronischen Presseausweis (E-Presseausweis) nutzen und damit ihre journalistische Tätigkeit digital nachweisen.

„Der neue E-Presseausweis bringt viele Vorteile mit sich“, sagt DFJV-Vorstand Christin Fink. „Er ist einfach einsehbar und teilbar – per Link oder QR-Code. Die Gültigkeit des Ausweises kann zudem von Pressestellen über eine E-Presseausweis-Nummer in Sekundenschnelle über unser Webportal kostenfrei überprüft werden.“

Ein weiterer Vorteil gegenüber dem klassischen Presseausweis in Kartenform für Journalistinnen und Journalisten:  Auf dem E-Presseausweis lassen sich zusätzliche berufliche Informationen hinterlegen – beispielsweise über die jeweilige Fachrichtung oder zu den Redaktionen, für die die Inhaberinnen und Inhaber arbeiten. Pressestellen können auf Basis dieser Informationen schneller und fundierter über eine Akkreditierung entscheiden.

Digitale Sicherheit durch Verschlüsselung

Die digitale Sicherheit des Ausweises ist durch eine HTTPS-Verbindung gewährleistet. Dabei werden alle Daten zwischen dem Endgerät des Mitglieds und dem Server auf dem Übertragungsweg verschlüsselt übertragen und sind während dieser Übertragung für Dritte nicht lesbar. Zusätzlich kann der Ausweis nur von Personen eingesehen werden, die über den direkten Link, die eindeutige Ausweisnummer oder den zugehörigen QR-Code verfügen, wodurch ein unbefugter Zugriff weiter eingeschränkt wird. Darüber hinaus sind die Ausweise so konfiguriert, dass sie nicht von Suchmaschinen indexiert werden und somit nicht über öffentliche Suchanfragen auffindbar sind.

Hohe Prüfstandards, optionale Nutzung

Der E-Presseausweis ist eine Ergänzung des physischen Presseausweises um eine digitale Version und steht DFJV-Mitgliedern als optionale Zusatzfunktion zur Verfügung. Er wird nicht automatisch erstellt, sondern kann von Mitgliedern bei Bedarf selbst aktiviert werden. Mitglieder, die den E-Presseausweis aktivieren möchten, können dies in wenigen Schritten im Mitgliederportal vornehmen, der Vorgang dauert nur ein paar Minuten.

Da der E-Presseausweis somit ausschließlich an DFJV-Mitglieder vergeben wird, gelten für ihn die gleichen strengen Anforderungen wie für den physischen Presseausweis.

Weitere Informationen zum E-Presseausweis und zur Funktionsweise der Verifizierung finden Sie auf der Website: e-presseausweis.de.

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