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"Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Journalismus": DFJV veröffentlicht Leitfaden

Ab dem morgigen Freitag, den 25. Mai 2018, gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vielerorts herrscht noch Unsicherheit darüber, was sich durch die neuen Datenschutzregeln ändern wird. Fest steht: Auch der Journalismus ist von der DSGVO betroffen. Was Medienschaffende ab dem 25. Mai konkret beachten sollten, fasst der DFJV-Leitfaden „EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Journalismus“ zusammen.

Der ausführliche Ratgeber, verfasst von Rechtsanwalt Christian Solmecke und Ass. jur. Anne-Christine Herr aus der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt die Auswirkungen der DSGVO auf die journalistische Arbeit. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis der Presse- und Rundfunkfreiheit zum Datenschutzrecht – ein wichtiger Aspekt, den die EU-Staaten selbst regeln müssen. Mit dem 25. Mai 2018 gelten zwar die zahlreichen bisherigen Ausnahmen nicht mehr, die das deutsche Recht bislang für Journalisten vorsieht (Presse- bzw. Medienprivileg). Die Länder sind aber dazu berufen, unter anderem in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) neue Regelungen zu schaffen, die weiterhin entsprechende Ausnahmen von der DSGVO für Journalisten vorsehen.

Anhand der neu erlassenen Pressegesetze in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie des RStV-Entwurfs zeigen die Autoren, wie die Regelungen des Medienprivilegs ab Ende Mai aussehen werden. Ihrer Einschätzung nach könnten Journalisten erst einmal beruhigt sein: „Es bleibt vieles wie bisher.“

Den Leitfaden im Volltext können Sie hier einsehen.

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