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Behördentransparenz: Bundesrechnungshof ist informationspflichtig

Der Bundesrechnungshof muss Journalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Prüfungsunterlagen gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteil vom 15.11.2012 entschieden.

Der Kläger, ein Journalist, hatte von der Bundesbehörde Auskunft über eine Prüfung von Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit an Stiftungen politischer Parteien und kirchliche Organisationen zur Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe verlangt. Der Rechnungshof hatte die Auskunft zunächst verweigert. Zu Unrecht, wie das BVerwG nun entschied: „Der Bundesrechnungshof zählt zu den informationspflichtigen Bundesbehörden. Bei seiner Prüfungstätigkeit nimmt er Verwaltungsaufgaben wahr. Er kann sich nicht darauf berufen, dass eine effektive Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde.“

Die Pressemitteilung des BVerwG finden Sie hier.

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