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Diskussion um Panoramafreiheit: DFJV lehnt Einschränkungen ab

In der aktuellen Diskussion um die sogenannte „Panoramafreiheit“ kritisiert der DFJV die Position des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments. Diese besagt, dass „die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“.

Aus Sicht des DFJV käme die Beschneidung der Panoramafreiheit einem schweren Eingriff in die Berichterstattung gleich und würde die Rechte von Fotojournalisten erheblich einschränken. Es wäre schlicht inakzeptabel, wenn Gebäude und andere Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, nicht mehr allgemein und ohne Eingreifen einer anderen Schranke fotografiert und in Medien wiedergegeben werden dürften.

Der DFJV spricht sich deshalb klar für den Erhalt der Panoramafreiheit aus, wie sie derzeit in Paragraf 59 Urheberrechtsgesetz geregelt ist, und fordert das EU-Parlament auf, am 9. Juli gegen den Vorschlag zu stimmen.

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