Anerkannter Nachweis professioneller Veröffentlichungstätigkeit
Pressekonferenz, aber kein Zutritt ohne Legitimation. Behördenanfrage, aber die Pressestelle verlangt einen Nachweis. Messeakkreditierung, aber das Formular fragt nach einer Legitimation. Solche Situationen gehören zum Alltag professionell Veröffentlichender. Der Presseausweis des DFJV löst sie: ein anerkanntes Dokument, das die professionelle Veröffentlichungspraxis bestätigt und die Arbeit im Alltag erleichtert.
Was der Presseausweis leistet
Der Presseausweis erleichtert die Akkreditierung bei Messen, Konferenzen und Veranstaltungen. Er dient als Nachweis gegenüber Behörden, die nach den Landespressegesetzen zur Auskunft verpflichtet sind. Er vereinfacht den Zugang zu Pressebereichen, Pressekontakten und Presseverteilern von Unternehmen. Und er legitimiert bei Recherchen.
Wer den Presseausweis erhalten kann
Der Presseausweis steht allen DFJV-Mitgliedern offen, die regelmäßig und dauerhaft professionell veröffentlichen. Entscheidend ist die Veröffentlichungspraxis, nicht die Berufsbezeichnung. Internationale Berufsklassifikationen wie die ISCO-08 der ILO und die ESCO der Europäischen Kommission ordnen auch Blogger und Vlogger der Berufsgruppe „Journalists“ zu (Code 2642). Der UN-Menschenrechtsausschuss definiert Journalismus als Funktion, nicht als Status. Der DFJV orientiert sich an diesen funktionalen Definitionen und macht deutlich, dass der Presseausweis nicht an hobbymäßiges oder gelegentliches Veröffentlichen vergeben wird. Ob die eigene Praxis die Voraussetzungen erfüllt, lässt sich mit dem DFJV-Team klären.
Sicherheitsmerkmale
Der Presseausweis des DFJV verfügt über ein komplexes Guillochenmuster, ein Sicherheitshologramm und wird in einem komplexen Druckverfahren produziert. Seit 2021 wird er aus recyceltem Plastik hergestellt.
Ausstellung und Kosten
Der Presseausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Erstausstellung und jährliche Verlängerung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.