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Wissenschaft, Bildung und Wissenstransfer

Wissen zugänglich machen, Qualität sichern, Transfer in die Praxis stärken

Wissenschaft, Bildung und Wissenstransfer gehören zu den Bereichen, in denen professionelles Veröffentlichen eine unmittelbar gesellschaftliche Funktion erfüllt: Forschungsergebnisse zugänglich machen, Bildungsmaterialien bereitstellen, komplexes Wissen in die Praxis übersetzen. Viele Grundlagen für offenen Wissensaustausch sind bereits vorhanden. Entscheidend ist jetzt, diese Errungenschaften verlässlich zu erhalten und die Umsetzung so zu gestalten, dass sie im Alltag funktioniert. Wo Lücken bleiben, braucht es präzise Ergänzungen statt neuer Komplexität: klare Standards, transparente Kosten, offene Schnittstellen, belastbare Qualitätsprozesse und eindeutige Verantwortlichkeiten.

Wissenschaftskommunikation fördern

Wissenschaftskommunikation verbindet Forschung, Anwendung und Öffentlichkeit – und sie verdient eine stärkere Anerkennung als eigenständige professionelle Leistung. In der Praxis fehlt es oft an einem verbindlichen Qualitätsmaßstab und an einer belastbaren Berücksichtigung in Evaluations- und Karriereverfahren.

Wir fordern, dass Kommunikationsarbeit als Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis dauerhaft abgesichert bleibt und in Leistungsbewertungen nachvollziehbar berücksichtigt wird. Maßgeblich sind Kriterien wie korrekte Einordnung der Evidenz, saubere Quellen- und Datenangaben, transparente Korrekturprozesse, Zielgruppenbezug, Barrierefreiheit und klare Offenlegung von Interessen und Finanzierung. Organisationen sollen dafür praxistaugliche Leitlinien, Fortbildungen und Redaktionsprozesse bereitstellen – inklusive Fact-Checking, Visualisierungskompetenz und Krisenkommunikation. Kooperationen mit Medien, Netzwerken und Bildungsanbietern sind sinnvoll, wenn Rollen, Governance und Unabhängigkeit klar geregelt sind. Für Veröffentlichende in der Wissenschaftskommunikation braucht es einfache Rechteklärungen für Abbildungen und Datenauszüge sowie klare Zuständigkeiten, damit Qualität skalierbar und rechtssicher bleibt.

Open Access und faire Publikationsmodelle

Open Access ist in Teilen des Wissenschaftssystems bereits verbindliche Vorgabe – etwa in Horizon Europe, wo für peer-reviewte Publikationen spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Open Access gewährleistet sein muss. In Deutschland schaffen Transformationsverträge wie Projekt DEAL zusätzliche Publikations- und Leseoptionen. Entscheidend ist, dass diese Rahmen verlässlich, bezahlbar und langfristig tragfähig bleiben.

Wir fordern transparente und auditierbare Preismodelle für Publikationsdienstleistungen, damit Leistungen, Gebühren und Rabatte vergleichbar sind und Fehlanreize sinken. Gebührenmodelle müssen so gestaltet sein, dass Autorinnen und Autoren nicht vom Publizieren ausgeschlossen werden – etwa durch klare Befreiungsregeln, Fonds, Mitgliedschaftsmodelle oder konsortiale Finanzierung. Rechteketten sollen Open-Access-Veröffentlichung, Zweitveröffentlichung und Text-und-Data-Mining rechtssicher ermöglichen. Plattformen und Verlage sollen offene Schnittstellen, exportierbare Metadaten und dauerhafte Archivierungsrechte bereitstellen, damit Portabilität und Langzeitverfügbarkeit gewährleistet sind. Intransparente Paketlogiken und Vertragsbündelungen müssen offengelegt werden, damit Wahlfreiheit und Qualitätswettbewerb erhalten bleiben.

Repositorien und Zweitveröffentlichung

Das Zweitveröffentlichungsrecht ist gesetzlich verankert und ein zentraler Hebel, um Sichtbarkeit und Nachnutzung zu verbessern. Nach § 38 Abs. 4 UrhG können Autorinnen und Autoren wissenschaftliche Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen nach zwölf Monaten in der akzeptierten Manuskriptversion online zugänglich machen – auch wenn zuvor ausschließliche Rechte eingeräumt wurden.

Dieses Recht muss erhalten bleiben und in der Praxis so umgesetzt werden, dass es ohne unnötige Hürden genutzt werden kann. Wir fordern standardisierte Workflows, die Rechteklärung, Versionierung und fristgerechtes Deposit unterstützen – inklusive eindeutiger Kennzeichnung von Preprint, akzeptiertem Manuskript und Verlagsversion. Repositorien sollen verlässlich Zitierfähigkeit und Langzeitarchivierung sichern, etwa über DOIs, ORCID-Anbindung, maschinenlesbare Lizenzen, offene Schnittstellen und barrierefreie Formate.

Offene Bildungsmaterialien und digitale Lehre

Für digitale Lehre und Bildung gibt es bereits wichtige Rechtssicherheit durch die gesetzlichen Erlaubnisse der §§ 60a bis 60h UrhG, deren Befristung 2021 aufgehoben wurde. Diese Regelungen müssen in ihrem Kern erhalten bleiben, technologieneutral angewendet werden und in der Praxis durch klare Handreichungen, Musterprozesse und schnelle Beratung abgesichert werden.

Offene Bildungsmaterialien (OER) sind als ergänzender Ansatz bereits strategisch adressiert, unter anderem durch eine nationale OER-Strategie. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung: Öffentlich finanzierte Lehrinhalte sollen, wo keine Schutzgründe entgegenstehen, standardmäßig unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden – mit eindeutigen Urheberangaben und sauberer Rechtekette. Damit OER im Alltag nutzbar sind, braucht es Pflege- und Update-Zyklen, didaktische Qualitätsstandards, Versionierung, Übersetzungen und Barrierefreiheit. Materialien sollen modular, interoperabel und über offene Schnittstellen auffindbar sein, damit sie in unterschiedlichen Lernplattformen eingesetzt werden können.

Zugang zu Fachinformationen und Datenbanken

Der Zugang zu Fachinformationen ist teilweise bereits über überregionale Lizenzmodelle organisiert. DFG-Nationallizenzen ermöglichen deutschlandweiten Zugriff auf ausgewählte Ressourcen, einschließlich eines kostenlosen Zugangs für wissenschaftlich interessierte Einzelpersonen per Registrierung. Ergänzend lizenzieren Fachinformationsdienste digitale Angebote für definierte Fachgemeinschaften.

Diese Instrumente müssen dauerhaft gesichert, verständlicher kommuniziert und technisch modernisiert werden. Wir fordern praxistauglichen Fernzugang, klare Authentifizierungswege, nachvollziehbare Nutzungsbedingungen und barrierefreie Oberflächen, damit Recherche nicht an Zugangshürden scheitert. Wo Lücken bestehen, sollen flexible Lizenzoptionen wie Tagespässe, projektbezogene Zugänge oder nutzungsbasierte Tarife verfügbar sein – damit auch kleine Organisationen, freiberuflich Veröffentlichende und Einzelpersonen verlässlich planen können. Für datengetriebene Arbeit müssen API-Zugänge und vertraglich erlaubtes Text-und-Data-Mining möglich sein, unter Datensparsamkeit und sicheren Zugriffskonzepten. Preislogiken und Service-Level sollen transparent sein, damit Vergleichbarkeit und Wahlfreiheit gewährleistet bleiben.

Wissenstransfer in Politik und Praxis

Wissenstransfer ist in vielen Forschungsprojekten bereits vorgesehen, wird aber zu oft als formale Pflicht verstanden statt als Qualitätsaufgabe. Wir fordern, dass Transferformate verbindlich so gestaltet werden, dass sie in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft tatsächlich nutzbar sind.

Dazu gehören Policy-Briefs, Praxisleitfäden, Datensheets, Whitepapers und belastbare Kurzfassungen – jeweils mit Quellen, Unsicherheiten, Aktualitätsdatum und klarer Trennung von Evidenz und Bewertung. Verantwortlichkeiten müssen eindeutig sein: Wer kuratiert, wer aktualisiert, wer korrigiert? Für Glaubwürdigkeit sind Transparenzregeln zentral, inklusive Offenlegung von Finanzierung, Interessen, Datenquellen und methodischen Grenzen. Transfer sollte über offene, zitierfähige Kanäle verfügbar sein, mit standardisierten Metadaten und Versionierung, damit Inhalte auffindbar bleiben und später überprüft werden können. Wir fordern realistische Zeit- und Ressourcenbudgets für Redaktion, Visualisierung und Qualitätssicherung, damit Transfer nicht zur unbezahlten Nebenleistung wird. Erfolg wird an Nutzung, Umsetzungsbezug, Aktualität und Feedback aus der Praxis gemessen – nicht an kurzfristiger Aufmerksamkeit.

Forschungsdaten und Reproduzierbarkeit

Für Forschungsdaten und Reproduzierbarkeit existieren bereits zentrale Leitplanken. Der DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis verlangt unter anderem eine angemessene Sicherung und Archivierung von Forschungsdaten, Ergebnissen und zentralen Materialien. Zudem wird der Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) verfolgt, um Datenbestände systematisch zu erschließen, nachhaltig zu sichern und zugänglich zu machen.

Diese Grundlagen müssen verlässlich fortgeführt und alltagstauglich umgesetzt werden. Wir fordern risikoadaptive Standards für Daten, Code und Methoden: offen, kontrolliert zugänglich oder geschützt – je nach Datenschutz, Sicherheit und legitimen Geheimhaltungsinteressen. Entscheidend ist prüfbare Nachvollziehbarkeit durch dokumentierte Workflows, Metadaten, Protokolle, Versionierung und persistente Identifikatoren. Für sensible Daten braucht es sichere Forschungsumgebungen, differenzierte Rollenrechte und auditierbare Zugangswege. Journale und Plattformen sollen Replikationspakete, Datenzitierung und klare Lizenzierung unterstützen. Schulungen und Musterprozesse für Anonymisierung, Freigaben und Incident-Handling sind notwendig, damit Teams rechtssicher handeln können und Qualität nicht vom Zufall abhängt.

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