Damit professionelles Veröffentlichen wirtschaftlich tragfähig bleibt
Faire Arbeits- und Marktbedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass professionelles Veröffentlichen unabhängig, verlässlich und innovativ bleibt. Wer sorgfältig recherchiert, fundiert einordnet und verantwortungsvoll veröffentlicht, muss davon leben können – ob als Angestellte in einer Redaktion, als freiberufliche Fachfrau, als Creator mit eigenem Kanal oder als publizierende Wissenschaftlerin. Viele Regeln existieren bereits. Entscheidend ist ihre praxistaugliche Umsetzung: klare Verträge, überprüfbare Abrechnungen, planbare Zahlungen und tragfähige Vorsorge.
Faire Bezahlung als Qualitätsvoraussetzung
Professionelles Veröffentlichen erfordert Sorgfalt, Recherche und Fachkompetenz – und das hat seinen Preis. Wer diese Arbeit systematisch unter Wert vergütet, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Veröffentlichenden, sondern auch die Qualität der Veröffentlichungen selbst. Dumpinghonorare erzeugen Zeitdruck, der zu Lasten der Recherche geht. Unbezahlte Pitches entwerten kreative Vorleistung. Und Vergütungsmodelle, die Quantität belohnen statt Qualität, setzen falsche Anreize.
Wir fordern eine Kultur der fairen Bezahlung – nicht durch staatliche Preisregulierung, sondern durch Transparenz, Orientierung und den Anspruch, dass professionelle Arbeit professionell vergütet wird. Dazu gehören branchenweite Orientierungswerte, die Auftraggebern und Veröffentlichenden eine realistische Grundlage für Verhandlungen bieten. Dazu gehören Auftraggeber, die Qualität bestellen und bereit sind, sie angemessen zu bezahlen. Und dazu gehört das Selbstbewusstsein professionell Veröffentlichender, die eigene Expertise nicht unter Wert anzubieten. Der DFJV stellt mit seinen Honorarrichtlinien eine Orientierung zur Verfügung, die auf diesem Anspruch beruht.
Honorare nach Expertise
Wir fordern Vergütungssysteme, die Expertise, Verantwortung und Komplexität sichtbar abbilden und so Qualität wirtschaftlich tragfähig machen. In der Praxis existieren verschiedene Vergütungsmodelle – sie greifen jedoch nicht flächendeckend und sind oft zu wenig vergleichbar.
Entscheidend sind klare Leistungsbeschreibungen: standardisierte Briefings, definierte Korrekturschleifen, transparente Freigabeprozesse und eindeutige Regelungen zu Nutzungsrechten. Nur so können Angebote rechtssicher kalkuliert und fair verglichen werden. Orientierungskorridore auf Basis anonymisierter Vergütungsdaten sollen Verhandlungen erleichtern, ohne Preisabsprachen zu erzeugen. Zusatzleistungen wie Eilaufträge, Wochenendbereitschaft, Datenaufbereitung, Compliance-Prüfungen oder Mehrsprachigkeit müssen als gesonderte Positionen kalkulierbar sein. Honorare sollen Kosten- und Inflationsentwicklungen nachvollziehbar berücksichtigen. Wo Projekte mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind diese Transparenz- und Qualitätsstandards verbindlich anzuwenden. Das Ziel: Spezialisierung muss sich lohnen, Nachwuchs muss Perspektiven haben und austauschbare Dumpingmodelle müssen zurückgedrängt werden.
Zahlungsmoral und Zahlungsfristen
Regeln gegen Zahlungsverzug und unangemessen lange Zahlungsziele müssen konsequent angewendet werden und in der Praxis wirksam sein. Entscheidend ist nicht nur der Anspruch auf Zinsen oder Pauschalen, sondern ein Abnahme- und Zahlungsprozess, der Verzögerungen strukturell verhindert.
Standard müssen sein: klare Abnahmefristen, digitale Abnahmeprotokolle, eindeutige Ansprechpartner und transparente Statusinformationen zur Rechnung. Bei strittigen Punkten sollen definierte Mängelkataloge und kurze Klärungsfristen gelten, damit Diskussionen nicht als Verzögerungsinstrument genutzt werden. Für längere Projekte sind Abschlagszahlungen und Meilensteinabrechnung als Normalfall vorzusehen. Wiederkehrende Zahlungsverstöße müssen in Compliance- und Beschaffungsprozessen sichtbar werden und Folgen haben. E-Rechnung, automatische Erinnerungen und standardisierte Zahlungspläne sind heute technisch verfügbar und sollen breit genutzt werden. Ergänzend braucht es schlanke Schlichtungswege mit kurzen Fristen, damit Liquiditätsrisiken nicht auf Selbstständige und kleine Teams verlagert werden.
Faire Vertragsstandards und Buy-out-Grenzen
Bestehende Schutzmechanismen für faire Verträge müssen erhalten bleiben und in der digitalen Praxis durchsetzbar sein. Bereits heute gibt es Instrumente gegen unangemessene AGB sowie urhebervertragsrechtliche Ansprüche auf angemessene Vergütung und Nachvergütung. Diese Rechte müssen effektiv nutzbar sein – mit klaren Fristen, nachvollziehbaren Auskünften und bezahlbaren, schnellen Verfahren.
Verträge sollen Rechtepakete präzise beschreiben: Laufzeit, Gebiet, Medienarten, Bearbeitungen, Unterlizenzierung, Archivnutzung und KI-bezogene Verarbeitungen. Total-Buy-outs dürfen nicht durch pauschale Formulierungen zum Standard werden. Wo umfassende Rechte übertragen werden, sind gestaffelte Vergütung, definierte Nachvergütung bei zusätzlicher Nutzung und Transparenz über Verwertungswege erforderlich. Musterverträge, modulare Klauselbibliotheken und Klartext-Zusammenfassungen senken Transaktionskosten und erhöhen Rechtssicherheit. Rights-Management-Tools sollen Nachnutzungen dokumentieren, damit Abrechnung und Audit möglich sind.
Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg
Beteiligungsmodelle am wirtschaftlichen Erfolg müssen einfacher nutzbar, transparenter und dauerhaft verlässlich sein. In vielen Organisationen gibt es bereits Tantiemen, Bonusmodelle, Gewinnbeteiligungen oder Mitarbeiterbeteiligungen. Diese Instrumente sollen nicht durch unnötige Komplexität, Intransparenz oder steuerliche Unsicherheiten entwertet werden.
Entscheidend ist eine nachvollziehbare Berechnungslogik: klare Definition der Bemessungsgrundlage, regelmäßige Abrechnungen, prüfbare Kennzahlen und feste Stichtage. Revenue-Share bei Plattform-, Lizenz- oder Archivumsätzen muss so dokumentiert sein, dass Abweichungen erkennbar und klärbar sind. Beteiligung ergänzt faire Grundhonorare – sie ersetzt sie nicht. Für zusätzliche Ausspielung in neuen Kanälen oder Formaten sollen vertraglich definierte Nachvergütungsregeln greifen. Wo Verhandlungsmacht fehlt, brauchen Veröffentlichende wirksame Auskunftsrechte, kurze Fristen und schnelle Streitbeilegung.
Altersvorsorge und steuerliche Förderung
Wir fordern, dass bestehende Vorsorgewege verlässlich, portabel und praxistauglich bleiben und dort verbessert werden, wo Kosten, Komplexität oder Wechselbrüche die Nutzung behindern. Für Beschäftigte muss betriebliche Altersversorgung weiterhin ohne Hürden möglich sein, inklusive transparenter Informationen zu Kosten, Risiken und Arbeitgeberzuschüssen.
Für Selbstständige braucht es planbare steuerliche Regeln und einfache digitale Nachweise, damit Vorsorge auch bei schwankenden Einkommen realistisch aufgebaut werden kann. Bewährt sind kollektive Rahmenlösungen – etwa Branchenmodelle oder Gruppenverträge –, die geringe Gebühren, verständliche Produktinformationen und faire Wechselmöglichkeiten bieten. Ein digitales Vorsorge-Dashboard kann Verträge bündeln, Kosten sichtbar machen und Anbieterwechsel erleichtern. Unabhängige Beratung und klare Informationspflichten schützen vor Fehlanreizen.
Keine pauschale Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Wir fordern, dass Vorsorgeanforderungen für Selbstständige verhältnismäßig bleiben und unterschiedliche Berufs- und Einkommensrealitäten abbilden. Heute bestehen bereits branchenspezifische Pflichtsysteme und vielfältige freiwillige Vorsorgemodelle. Diese Vielfalt muss anerkannt werden.
Sollte eine breitere Vorsorgepflicht eingeführt oder ausgeweitet werden, darf sie nicht als pauschales Einheitsmodell umgesetzt werden, sondern nur mit Optionsrecht zwischen anerkannten Wegen. Voraussetzung sind klare Mindestkriterien für Angemessenheit, Schutz vor Doppelbelastung bei bestehender Vorsorge und ein vollständig digitales, einfaches Nachweisverfahren. Gründungs- und Umbruchsphasen erfordern flexible Beitragskorridore, Stundungen und echte Härtefallregelungen. Beiträge müssen sich an realen Einkommen orientieren, nicht an pauschalen Mindestannahmen. Die Ausgestaltung darf keine Fehlanreize zur Scheinselbstständigkeit setzen und muss echte Selbstständigkeit rechtssicher ermöglichen.
Öffentliche Vergabe fair gestalten
Wir fordern, dass die vorhandenen Spielräume des Vergaberechts konsequent genutzt werden, um Qualität, Realismus und Professionalität systematisch zu belohnen. Schon heute können Zuschläge nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis und anhand qualitativer Kriterien vergeben werden. In der Praxis darf das nicht an Routinen scheitern, die allein den niedrigsten Preis priorisieren.
Preis als einziges Kriterium soll die begründete Ausnahme bleiben. Ausschreibungen brauchen klare Leistungsbilder, realistische Zeitpläne, transparente Bewertungsmatrizen und dokumentierte Entscheidungen. Eignungsanforderungen müssen verhältnismäßig sein, damit auch kleinere Anbieter teilnehmen können. Pitches mit erheblichem Aufwand sind zu vergüten oder strikt zu begrenzen, damit keine verdeckte Gratisarbeit entsteht. Verträge müssen kurze Zahlungsfristen, klare Abnahmeprozesse und faire Nutzungsrechte enthalten.
Arbeitsmarkt stabilisieren und Prekarität reduzieren
Es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, die stabile Beschäftigung fördern und prekäre Honorarrealitäten gezielt reduzieren. Viele Konflikte entstehen nicht durch fehlende Regeln, sondern durch unklare Leistungsbilder, kurzfristige Beauftragungen, Rechteüberdehnung und fehlende Ausfallregeln.
Abhilfe schaffen klare Standards in Projektverträgen: definierte Storno- und Änderungsregeln, angemessene Ausfallhonorare, planbare Kapazitätsfenster, Mindestlaufzeiten bei Retainern und transparente Regeln für Korrekturschleifen. Für hybride Teams braucht es eindeutige Prozesse zur Abnahme, Haftung und Verantwortlichkeit, damit Risiken nicht einseitig verschoben werden. Kooperationen, Genossenschaften und gemeinsame Backoffice-Strukturen stärken Verhandlungskraft und reduzieren Overhead, ohne Unabhängigkeit aufzugeben. Eine bessere Datenlage zu Honoraren und Auftragspraktiken ermöglicht Benchmarking und wirksame Selbstverpflichtungen.
Weiterbildung als Bestandteil von Arbeitsverhältnissen
Bestehende Weiterbildungsansprüche und Förderinstrumente müssen langfristig gesichert und so umgesetzt werden, dass sie im Arbeitsalltag tatsächlich nutzbar sind. Weiterbildung entscheidet zunehmend über Qualität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit – etwa bei KI-gestützten Workflows, Datenanalyse, Verifikation, Plattformdistribution, Urheberrecht und Cybersecurity.
In vielen Organisationen gibt es bereits Bildungsbudgets, Betriebsvereinbarungen oder Bildungszeitmodelle. Diese guten Praktiken sollen zum Standard werden: verbindliche Zeitkontingente, planbare Budgets, transparente Kompetenzprofile und Weiterbildung als Arbeitszeit. Für projektbasierte Zusammenarbeit müssen auch freiberuflich Tätige Zugang zu modularen Programmen, Mentoring und zertifizierbaren Micro-Credentials erhalten, ohne hohe Vorleistungskosten. Lernkonten und standardisierte Nachweise erleichtern Portabilität über Arbeitgeber und Projekte hinweg. Wirkung wird messbar durch Evaluation, jährliche Bedarfsanalysen und regelmäßige Auditierung.
Gemeinnützigkeit und Medienförderung
Professionelles Veröffentlichen erfüllt in vielen Formen eine gemeinwohlorientierte Funktion – insbesondere dort, wo es nicht primär gewinnorientiert betrieben wird: in der Wissenschaftskommunikation, in nichtkommerziellen Fachpublikationen, in gemeinnützigen Rechercheprojekten, in Open-Access-Veröffentlichungen und in der Bildungsarbeit. Wir fordern, dass diese gesellschaftliche Funktion auch steuerlich und förderrechtlich anerkannt wird.
Konkret bedeutet das: Die Anerkennung gemeinnütziger Veröffentlichungstätigkeit in der Abgabenordnung muss rechtssicher möglich sein, ohne dass Organisationen sich in starre Rechtsformkorsette zwängen müssen. Öffentliche Medienförderung soll nicht nur klassischen Medienunternehmen offenstehen, sondern allen Formen professionellen Veröffentlichens, die nachweislich Qualitäts- und Transparenzstandards einhalten. Förderprogramme brauchen klare, diskriminierungsfreie Kriterien, transparente Verfahren und verhältnismäßige Nachweispflichten, damit auch kleine Organisationen, Einzelveröffentlichende und neue Formate Zugang erhalten. Die öffentliche Förderung darf die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen – sie muss sie stärken.