Sorgenthema Altersvorsorge: „Zuerst ist kein Geld da und später wird dann irgendetwas gemacht“
Die Altersrente ist kein Wohlfühlthema. Ganz besonders nicht für freie Journalist:innen, die nie oder nur kurz in einer Festanstellung gearbeitet haben. Aber neben der oft prekären staatlichen Rente gibt es noch weitere Vorsorgemodelle, die einen entspannten Ruhestand ermöglichen können. Eine freie Journalistin erzählt ihre ganz persönliche Vorsorgegeschichte und mit zwei Spezialisten schlagen wir zwei – allerdings sehr unterschiedliche – Schneisen durch den Dschungel aus Riester, Rürup, ETFs und privaten Versicherungen.
Würde man eine KI beauftragen, einen Vorsorgeplan für eine freie Journalistin zu entwerfen, könnte der so aussehen wie Charlotte Karpsteins* (Name von der Redaktion geändert) Ruhestandsportfolio.
Ihre journalistische Karriere startete die nun Ende 50-Jährige ganz klassisch mit einem Volontariat. Ihr schmales Ausbildungsgehalt und die Aussicht auf eine staatliche Rente ließen sie über eine zusätzliche private Altersvorsorge zunächst nicht weiter nachdenken. Diese „Renten-Sorglosigkeit“ setzte sich fort, als sie als Redakteurin fest angestellt wurde und so auch Zugang zum Versorgungswerk der Presse bekam. „Das war damals eine Tarifleistung und das haben eigentlich alle gemacht. Heute sieht das etwas anders aus, weil viele Verlage aus dem Tarifvertrag ausgestiegen sind“, erinnert sich Karpstein.
Nach dem Wechsel in eine andere Festanstellung beschäftigte sie sich erstmals mit Aktien als Anlageform. Dabei fühlte sie sich allerdings schlecht beraten. Man hatte ihr empfohlen, verschiedene Aktienfonds auszuprobieren, um dann in den erfolgreichsten langfristig eine größere Summe zu investieren. „Heute weiß ich, dass die Vergangenheitsperformance eines Fonds so gar nichts mit seiner Zukunftsperformance zu tun hat. Zudem sind mir aktiv gemanagte Fonds viel zu teuer. Ich bin auch nicht der Anlegertyp, der sich dauernd um sein Depot kümmern möchte“, sagt Karpstein.
Aus ihrer zweiten Festanstellung ging sie dann in die journalistische Selbstständigkeit. Zwar bediente sie ihren Vertrag beim Presseversorgungswerk weiter, aber nur mit reduzierten Zahlungen. Attraktiv erschien er ihr aber weiterhin, weil er die Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombinierte. Da sie den Vertrag bereits um die Jahrtausendwende abgeschlossen hatte, garantierte er ihr zudem einen Bruttozins von 4 %, von dem dann allerdings noch Kosten abgehen.
Trotz der ersten schlechten Erfahrungen investierte Karpstein dann doch auch noch in Aktien, allerdings nur in Form eines ETFs (Exchange Traded Funds), also im Rahmen eines börsengehandelten Indexfonds. Weil sie nicht mehr so risikofreudig ist wie früher, müsse sie so keine Angst haben, wenn es mal zehn Prozent oder zwanzig Prozent nach unten geht. „Ich bin ja eher der Typ, der dann nachkauft, sofern ich die Mittel dazu habe. Einzelaktien sind mir zu riskant und bei aktiv gemanagten Fonds schröpfen einen die Banken mit hohen Kosten“, sagt die freie Journalistin.
Zudem hat sie noch die Künstlersozialkasse (KSK) im Hintergrund. „Das heißt für mich, dass ich – wie ein Arbeitnehmer – die Hälfte der Beiträge dazubekomme und ganz normal gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert bin, allerdings nicht arbeitslosen- oder unfallversichert“, sagt Karpstein. Sie selbst zahlt fünfzig Prozent der Beiträge, die andere Hälfte kommt über die KSK, deren Etat von den Verwertern gespeist wird. Das sind zum Beispiel Verlage, die ihre Dienstleistung einkaufen und bei jedem ihrer Honorare pauschal fünf Prozent an die KSK abführen. Ergänzt wird die Summe durch einen staatlichen Zuschuss. Karpstein hört allerdings auch öfter von Kolleg:innen, die ihre Möglichkeiten bei der KSK-Vorsorge nicht ausschöpfen. Dort gibt es inzwischen im Bereich Zuschuss zur Altersvorsorge einige Neuerungen.
„Ich bin jetzt schon eine ganze Zeit lang freie Journalistin. Inzwischen habe ich mir aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge inklusive Berufsunfähigkeitsversicherung und meinem ETF-Depot eine gute Rücklage für das Alter aufgebaut. So bin ich eigentlich ganz happy und kann sagen, dass das ganz okay gelaufen ist. Obwohl ich als Freie nie wieder so viel Geld verdient habe wie in der Festanstellung und trotz der ganzen Schwankungen, denen man als Freie ausgesetzt ist“, zieht Karpstein Bilanz.
Charlotte Karpstein hat für ihre Situation also anscheinend alles richtig gemacht. Doch vor welchen Entscheidungen stehen Journalist:innen aktuell – und welche Möglichkeiten stehen ihnen noch offen, um ihre Altersvorsorge zu sichern?
Dazu sollte man sich zunächst mit dem Drei-Schicht-System aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge vertraut machen (siehe Info-Kasten im Anhang).
Schicht 1: die gesetzliche Altersvorsorge
Die sogenannte erste Schicht der Vorsorge besteht aus der staatliche Altersrente und der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Sie sind für die meisten freien Journalist:innen ein pain point. Das bestätigen auch Vorsorge-Experten.
So etwa Jürgen Rohm. Er ist als freier Berater für die Zurich Versicherung zum Thema „private Vorsorge“ tätig. Zudem ist er Pressesprecher beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und wirkt als Fachbeirat Finanzen und Versicherungen beim DFJV. „Die staatliche Rente kann ja nur durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bedient werden, während der auch der Arbeitgeber einzahlt. Und da sieht es natürlich sehr schlecht aus, wenn man sich irgendwann für eine freie Tätigkeit entschieden hat“, bestätigt Rohm und fügt hinzu: „Zuerst ist kein Geld da und später wird dann irgendetwas gemacht.“ Selbst ältere Freie hätten auf ihrer Renteninformation oft nur 200 Euro stehen, weil sie mal eine kurze Zeit lang festangestellt gearbeitet hatten, weiß er.
Dr. Michael Ritzau, freier Honorarberater, unter anderem bei Freischreiber e. V., bestätigt die Wahrnehmung. „Ich weiß, dass die Lage vieler freier Journalisti:nnen prekär ist, auch wegen der Krise der Printmedien und der geringen Honorare. Viele Journalist:innen glauben, zu Recht oder zu Unrecht, dass sie zu wenig Geld für die Altersvorsorge übrig haben“, sagt Ritzau.
Ihren Beitrag zur staatlichen Renten- und Pflegeversicherung leisten freie Journalist:innen über die Künstlersozialkasse (KSK). Sie müssen dafür die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen. Die KSK stockt die Beträge auf, aus Sozialabgaben der Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten (30 %), und aus einem Zuschuss des Bundes (20 %).
Auch die Basis- oder Rürup-Rente gehört zur Schicht 1. Sie ist als Basisabsicherung konzipiert, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu wird ein Vertrag mit einem frei gewählten Anbieter abgeschlossen. Die Beiträge sind in der Ansparphase weitgehend steuerlich absetzbar. Die Auszahlungen im Alter (Rente) werden nachgelagert besteuert und werden als monatliche Altersrente, nicht als Kapitalentnahme ausgezahlt.
Schicht 2: die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge steht seit 2002 allen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland gesetzlich zu. In diese sogenannte zweite Schicht des Vorsorgesystems gehört auch die Riester-Rente. Hier hat die Bundesregierung aktuell einige Neuerungen in Planung.
Die branchentypische Institution – zumindest für einige feste Freie – ist hier das Versorgungswerk der Presse. Diese GmbH ist im Wesentlichen ein Konsortium aus privaten Anbietern, vor allem Allianz und AXA. Auch hier kann steuerbegünstigt angespart werden, der Auszahlungsbetrag ist aber zu versteuern.
„Der Angestellte kann entscheiden, ob er eine sogenannte Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen möchte, also von seinem Bruttogehalt steuerfrei und sozialabgabenfrei in der Ansparphase Geld in eine betriebliche Altersversorge einbezahlen möchte. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des Brutto-Gehaltsverzichts zusteuern, wenn er bei der Umwandlung auch Sozialversicherungsbeiträge spart“, erklärt Jürgen Rohm.
„Wenn Sie sich an den Empfehlungen der Verbraucherschutzzentrale orientieren, sind solche Betriebsrenten immer dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 %, besser 30 % oder mehr zuzahlt. Dann ist der Abschluss eigentlich ein No-Brainer“, man muss darüber nicht lange nachdenken“, sagt Ritzau. Allerdings schränkt der Berater seine Empfehlung auch ein: „Viele Rentenversicherungsprodukte sind fondsgebunden und enthalten die üblichen teuren, aktiv gemanagten Fonds statt kostengünstiger Indexfonds, ETFs. Dazu kommen ,Lug- und Trugprodukte‘ wie die sogenannten Indexpolicen – etwas, wovon zum Beispiel die Stiftung Warentest ganz klar abrät“, sagt er.
Kritik gibt es oft auch an den garantierten Auszahlungsbeträgen in der Entsparphase, also beim Abschöpfen des Vermögens nach Beendigung der Ansparphase, die in solchen Verträgen gemacht werden. Sie behinderten eine sinnvolle und erfolgreiche Anlage der eingezahlten Beiträge und seien zudem zu hoch durch Steuergelder abgesichert, lautet ein oft gehörter Vorwurf.
Auch Jürgen Rohm fragt, ob man dem Kunden bei der betrieblichen Altersvorsorge wirklich eine Beitragsgarantie geben müsse und fordert eine freie Wahlmöglichkeit. „Die Garantie bedeutet ja, dass man alles, was man eingezahlt hat, am Ende wieder herausbekommt. Das klingt natürlich zunächst spannend, hat aber Auswirkungen auf die Renditemöglichkeiten. Hinter den verschiedenen Arten von Riester bis Rürup, hinter dieser garantierten Rückzahlung, stehen ja auch staatliche Fördertöpfe. Und weil die Anbieter staatliches Geld mitverwalten, muss man sich fragen, ob sie überhaupt ordentliche Rendite erwirtschaften können. Wirtschaftlich ist das ein Wahnsinn, ein Bremsklotz“, glaubt Rohm.
Schicht 3: private Anlagen als Altersvorsorge
Michael Ritzau hat bezüglich der privaten Vorsorge eine klare Empfehlung. Er plädiert bei der privaten Anlage für passive Anlagen bzw. ETFs („Exchange Traded Funds“) und argumentiert gegen aktiv gemanagte Fonds und Versicherungsprodukte. „Die Studienlage sagt ganz klar, dass die Kosten entscheidend sind und aktives Fondsmanagement statistisch keinen Nutzen hat. Auch in der Krise gilt, dass die Summe der aktiv gemanagten Fonds genau um ihre Kosten schlechter sein muss als die Summe der passiven Anlagen. Das ist eine mathematische Notwendigkeit. Und deshalb rate ich von teuren aktiv gemanagten Fonds ab“, legt er sich fest.
Freie Journalist:innen müssten bei der Vorsorge zusehen, dass sie an den Kosten sparen. Deswegen landeten sie oft beim ETF als Produkt ohne Versicherungsmantel.
„Damit betreiben Sie dann Ihre Altersvorsorge und bauen Kapital auf, das Sie später wieder entsparen können – aber ohne Versicherungsmantel. Mit ETFs kann man mit beliebig kleinen Summen und kostenlosen Sparplänen anfangen und bleibt immer flexibel“, sagt Ritzau.
Jürgen Rohm dagegen hat eine genau gegenläufige Empfehlung: „Die private Altersversorge über eine Versicherungslösung, also zum Beispiel eine private, an Fonds gebundene Rentenversicherung, wird in den allermeisten Fällen unterschätzt und ist eigentlich seit mehr als 20 Jahren eine der attraktivsten Lösungen“, sagt er.
Die ETFs würden oft als Königsweg gepriesen, weil man immer auf die Kostenseite der Anlage schaue. Es würde aber zu selten und ungern über die steuerliche Seite der Anlage gesprochen. „In Schicht 3 kann ich mir mit einer privaten fondsgebundenen Methode die meisten Wünsche erfüllen, weil sie Flexibilität mit steuerfreiem Anlegen verbindet. Weil gleichzeitig die Kosten feststehen, die anfallen werden, und weil ich flexibel auf aktuelle Trends reagieren kann: nachhaltiges Anlegen, künstliche Intelligenz, Rüstung, Aktienanlage in den USA oder ohne Amerika“, resümiert Rohm. Wenn Kunden auf sich allein gestellt mit einem ETF-Sparplan agierten, sei diese Flexibilität schwer realisierbar, meint Rohm.
Wer bei vorgebundenen Versicherungen keine lebenslange Rente wähle, könne die volle Kapitalabfindung anfordern. Man bekomme dann das ganze Geld zurück. Auch dabei bliebe der Steuervorteil erhalten. „Es wird nicht der volle Gewinn versteuert mit dem persönlichsten Steuersatz, sondern nur die Hälfte des Gewinns. Das nennt sich Halbeinkünfte-Verfahren. Beim ETF-Sparplan müssen Sie den gesamten Gewinn mit der vollen Abgeltungssteuer bezahlen“, sagt Rohm.
Fazit
Die Aussicht auf eine staatliche Rente dürfte freie Journalist:innen nicht von ihren Ruhestandssorgen befreien. Rürup ist eine mögliche Ergänzung.
In den Genuss des Modells der betrieblichen Altersvorsorge kommen sie bestenfalls mit Beschäftigungszeiten als feste Freie. Zusatzmöglichkeiten, wie den Zuschuss der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zur privaten Altersvorsorge, sollten sie in Anspruch nehmen. Über die finanztechnischen und volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile von Riester und Rürup lässt sich – wie im Beitrag geschildert – streiten.
Bei der privaten Altersvorsorge in Form von Anlagen (passiv als ETF oder aktiv gemanagt als Fonds – mit oder ohne Versicherungsmantel) dürfte es eine Typfrage sein, welches Modell bevorzugt wird. Die beiden genannten Berater Michael Ritzau und Jürgen Rohm bevorzugen jeweils nur eines der Modelle.
Vorsorgeprodukte im Drei-Schichten-Modell:
| SCHICHT | SYSTEM | FUNKTIONSWEISE |
|---|---|---|
| Gesetzlich | Staatliche Rente (Gesetzliche Rentenversicherung) | Die Höhe bemisst sich nach den während des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkten (umgangssprachlich Rentenpunkten), die das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen widerspiegeln. Selbstständige Journalist:innen können unter bestimmten Voraussetzungen (wie über die KSK) pflichtversichert sein und erwerben so ebenfalls Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
| Künstlersozialkasse (KSK) | Die KSK ist keine eigene Rentenkasse, sondern ermöglicht Selbstständigen den Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie übernimmt dabei den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Finanziert wird die Leistung durch die Beiträge der Versicherten (50 %), die Künstlersozialabgabe der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen (30 %) und einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln (20 %). | |
| VG Wort - Zuschüsse durch das Autorenversorgungswerk | Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) bietet unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mitgliedschaft, Alter) einen Zuschuss für eine private Altersvorsorge. Dieser Zuschuss vom Autorenversorgungswerk (AVW II) beträgt 50 % der bezuschussbaren Versicherungssumme, maximal jedoch 7.500 Euro. Das Geld stammt aus den Einnahmen der VG Wort und wird in der Regel als Einmalzahlung direkt an Antragstellende ausgezahlt, um die private Vorsorge aufzustocken. | |
| Betrieblich | Versorgungswerk der Presse | Die Presse-Versorgung bietet Medienschaffenden eine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge auf Basis von Versicherungsprodukten (z. B. Privat-, Basis- oder Riester-Rente). Die Produkte werden in Kooperation mit einem Konsortium aus Versicherungsunternehmen (z. B. Allianz, AXA) angeboten, wobei die Gesellschafter auf Dividenden verzichten und Überschüsse den Versicherten zugutekommen. Einmal erworbene Konditionen bleiben lebenslang erhalten, auch wenn Versicherte später in einen branchenfremden Beruf wechseln. |
| Privat | ETF (passiv anlegen) | Ein ETF (Exchange Traded Fund) als Indexfond bildet passiv einen bestimmten Aktienindex (z. B. MSCI World) nach und ermöglicht so eine breite Risikostreuung mit vergleichsweise geringen Kosten. Beim Aufbau der Altersvorsorge wird typischerweise über einen ETF-Sparplan monatlich Geld investiert, wobei durch den Zinseszinseffekt das Kapital langfristig wachsen soll. Im Rentenalter kann das angesparte Vermögen dann entweder schrittweise entnommen oder in eine fondsgebundene Rentenversicherung (ETF-Police) zur Verrentung umgewandelt werden. |
| Versicherungsprodukte (aktiv investieren) | Aktiv gemanagte aktienbasierte Rentenversicherungen legen das Kapital der Versicherten langfristig am Kapitalmarkt an, um von den Ertragschancen des Aktienmarkts zu profitieren. Im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung mit niedrigeren garantierten Zinsen bieten diese Policen über lange Zeiträume potenziell höhere Renditen und können so die Rentenlücke effektiver schließen. Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten im Gegensatz zur direkten Anlage in ein privates Depot steuerliche Vorteile in der Anspar- und/oder Auszahlungsphase. Bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und 12-jähriger Vertragslaufzeit werden sie nur mit dem halben persönlichen Steuersatz besteuert. |