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ZDF-Staatsvertrag: DFJV begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag, wonach der Einfluss der Politik beim Sender reduziert werden muss: „Das Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde heute eindrucksvoll untermauert. Der Karlsruher Richterspruch stärkt die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien“, so Christin Fink, Vorstand des DFJV.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ im Verwaltungs- und Fernsehrat des ZDF von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Ferner dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Auf einen staatsnahen Vertreter in den Aufsichtsgremien müssen mindestens zwei nicht dem Staat zuzurechnende Mitglieder kommen. Die Vorgaben des Gerichts müssen durch die Bundesländer bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen war eine Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Diese sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders besitzen. Auslöser für die Klage war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Dessen Vertrag hatten die CDU-nahen Verwaltungsräte  im Jahr 2009 nicht verlängert, obwohl sich der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter für Brender ausgesprochen hatte.

Eine detaillierte Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

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