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Vorratsdatenspeicherung: DFJV begrüßt Entscheidung von Bundesjustizminister Heiko Maas

Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die im Koalitionsvertrag verankerte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter verfolgen. „Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht“, so Maas wörtlich.

Im Dezember 2013 kam ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, zu dem Ergebnis, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen die EU-Grundrechte verstößt. Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Mit einem Urteil wird binnen der kommenden drei bis sechs Monate gerechnet.

Der DFJV begrüßt die Entscheidung des Bundesjustizministers. Seit Beginn der Diskussion lehnt der Verband eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ab, da sie einen umfassenden Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und eine Beschädigung von Pressefreiheit und Informantenschutz bedeuten würde.

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