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Urheberrechtlich geschützter Content: Unter diesen Umständen ist die Übernahme erlaubt

Journalisten kommen bei ihrer Arbeit zwangsläufig mit fremden Inhalten wie Texte oder Fotos in Berührung. Dieser Fremdcontent unterfällt oft dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Ein Verstoß gegen Vorschriften dieses Gesetzes führt häufig zu einer Abmahnung und hohen Kosten.

Wann die Übernahme von urheberrechtlich geschützten Inhalten erlaubt ist und wann nicht, erläutert DFJV-Vertragsanwalt Frank C. Biethahn im Onlinemagazin „Fachjournalist“ . Dabei zeigt er auch auf, dass eine Erlaubnis nur hilft, wenn sie vom „Richtigen“, also vom Berechtigten, stammt.

Zum aktuellen Fachjournalist-Beitrag gelangen Sie hier.

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