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Umstrittene taz-Kolumne: Innenminister Seehofer verzichtet auf Anzeige

Von seiner Position, Strafanzeige gegen eine taz-Kolumnistin zu stellen, ist Bundesinnenminister Horst Seehofer offiziell abgerückt. In einer Pressemitteilung erklärte der Minister, dass er unterdessen die Chefredaktion der taz in das Bundesinnenministerium zum Gespräch einladen möchte, „um mit ihr den Artikel und die Wirkung zu besprechen“. In dem Meinungsbeitrag „All cops are berufsunfähig“ der Autorin Hengameh Yaghoobifarah wurden Polizisten mit Müll gleichgesetzt.

Zugleich kündigte Seehofer an, sich an den Deutschen Presserat zu wenden. „Ich werde den Presserat bitten, zu diesem Artikel, der in meinen Augen einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex darstellt, klar Stellung zu beziehen“, schreibt Seehofer. Der Minister hält unterdessen weiterhin die Kolumne für strafbar.

Der Deutsche Presserat begrüßt die Entscheidung Seehofers, sich an die freiwillige Selbstkontrolle der Presse wenden zu möchten und auf eine Strafanzeige zu verzichten. „Dass der Innenminister den Weg über uns wählt, ist der richtige Schritt im Sinne der Pressefreiheit“, so der Geschäftsführer des Presserats Roman Portack.

Ein Beschwerdeverfahren gegen die taz sei laut des Presserats bereits gestern eingeleitet worden. „Grundlage für das Verfahren sind bislang 344 Beschwerden von Leserinnen und Lesern, die in der Kolumne die Grenzen der Meinungsfreiheit als überschritten ansahen“, so der Presserat.

Am 08. September, der nächsten regulären Sitzung des Beschwerdeausschusses 2, soll über den Fall beraten werden. „Einschlägig für die Prüfung ist u.a. die Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot der Presse ist“, heißt es in einer Mitteilung des Rates. Juristisch wird der Fall dennoch geklärt werden, so sind inzwischen bei der Berliner Staatsanwaltschaft 25 Anzeigen gegen die taz im Zusammenhang mit der umstrittenen Kolumne eingegangen.

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