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Steuertipps 2021 für Autoren und Journalisten

Die Abgabefrist der Steuererklärung für 2020 wurde auf den 31. Oktober 2021 und für steuerlich Beratene auf den 31. Mai 20222 verlängert. Sie haben also noch etwas Zeit, bis Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss.

Alle wichtigen Informationen zur alljährlichen Einkommen- und Umsatzsteuererklärung finden Sie in den „Steuertipps 2021 für Autoren und Journalisten“. Die Publikation der Haufe-Gruppe gibt Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Steuererklärung achten sollten und welche Steuervorteile Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen können.

In der Publikation finden Sie auch Informationen zu den Corona-Soforthilfen: „Wer im Jahr 2020 von den Hilfen für kleine Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige profitiert hat, muss diese Leistungen in der Steuererklärung für das Jahr 2020 angeben. Der Grund: Hierbei handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen.“

Das Serviceangebot richtet sich speziell an Autoren und Journalisten und wird DFJV-Mitgliedern in aktualisierter Fassung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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