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Reform des Urheberrechts

Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist es die „größte europäische Urheberrechtsreform der letzten 20 Jahre“. Heute wurde der Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Urheberechts von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Bis zum 7. Juni 2021 muss die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in deutsches Recht umgesetzt werden.

In dem Gesetzentwurf wird das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festgelegt wie etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos und Videos oder dem Teilen von Artikeln.

Die Bundesregierung versprach vorab, dass sie Uploadfilter verhindern wolle. Im Gesetzentwurf spricht sie nun von dem Konzept der „mutmaßlich erlaubten Nutzung“.  Dies soll verhindern, dass von Nutzern etwa ganze Songs oder Filmsequenzen hochgeladen werden, ohne sie mit anderen Werken zu kombinieren.

Deshalb steht im Gesetzentwurf, dass Inhalte von etwa urheberrechtlich geschützten Filmen und Videos nur bis zu 15 Sekunden genutzt werden dürfen, so auch Tonaufnahmen. Bei Texten sind bis zu 160 Zeichen und bei Grafiken und Fotos bis zu 125 Kilobyte erlaubt.

Ein Upload darf also nicht automatisch geblockt oder gelöscht werden, wenn die Kriterien eingehalten werden. Das Problem der Kontrolle der Urheberrechtsreform bleibt bestehen. So stellt sich die Frage, wie die Plattformen die Einhaltung der Grenzen kontrollieren sollen? Die Antwort hierfür könnte in Uploadfiltern liegen, die jedoch die Bundesregierung eigentlich vermeiden wollte. In der Diskussion sind nun Lizenzverträge, die die Plattformen mit den Urhebern und Rechteinhabern etwa Musiklabels schließen könnten.

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