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Leistungsschutzrecht für Presseverleger tritt am 01.08.2013 in Kraft

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird am 01. August 2013 in Kraft treten. Das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet.

Der DFJV hat Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger von jeher kritisiert. Es ist zu erwarten, dass die nun verkündete Regelung und deren Auslegung ein enormes Potenzial für Rechtsstreitigkeiten bietet (mehr dazu hier).

In welcher Form Verlage versuchen werden, dieses Recht durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Diverse Medien haben sich bereits zu ihrem Umgang mit dem Gesetz geäußert, eine Übersicht findet sich bspw. bei lousypennies.de.

Der DFJV wird vor Inkrafttreten nochmals dezidiert Stellung zum Gesetz und seiner Auslegung nehmen.

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