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EU-Urheberrechtsreform beschlossen: DFJV kritisiert Haltung der Bundesregierung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland – haben am gestrigen Mittwoch der Reform des Urheberrechts zugestimmt. Damit einher geht die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, das der DFJV von jeher kritisiert hat, weil es die Interessen der Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend berücksichtigt.

Besonders kritisch sieht der DFJV Artikel 13 der Reform: Er beinhaltet die Einführung von Upload-Filtern. Diese sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter hochgeladen wird. Nach Einschätzung des DFJV und Vertragsanwalt Christian Solmecke bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der journalistischen Recherchemöglichkeiten, da durch die Upload-Filter mit geblockten Beiträgen und nicht auffindbaren Artikeln zu rechnen sei.

„Die Bundesregierung sollte ihre Haltung überdenken und täte gut daran, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu erinnern. Dort werden die Upload-Filter zu Recht als unverhältnismäßig deklariert“, so DFJV-Vorstand Christin Fink.

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