Logo DFJV

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden
Background-Bild

DFJV kritisiert Details des Beschlusses der Innenministerkonferenz

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 29. und 30.11.2016 die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises beschlossen.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, Presseausweise zu vereinheitlichen, kritisiert jedoch diesen Beschluss im Detail in mehrfacher Hinsicht:

Bezugsberechtigte Journalistinnen und Journalisten

Der Presseausweis soll ausschließlich an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgestellt werden. Dies verstößt nach Ansicht des DFJV gegen die in Art. 5 GG verankerte Pressefreiheit und den in Art. 3 GG festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Jahr 2006 noch hatte die IMK beschlossen, dass der Presseausweis auch an Journalisten auszustellen sei, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft tätig sind.

Darüber hinaus kann das von der IMK angestrebte Ziel, die Sicherheit beim Passieren von polizeilichen Absperrungen zu gewährleisten, mit dem Kriterium der Hauptberuflichkeit nicht erreicht werden. Hierfür wäre nur eine Sicherheitsüberprüfung geeignet. Nicht hauptberufliche Journalisten unter Generalverdacht zu stellen, betrachtet der DFJV nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch als verwerflich.

Nicht alle Fachjournalisten, die in erster Linie Fachleute in einem Wissensgebiet sind, sind hauptberuflich journalistisch tätig. Sie publizieren gleichwohl dauerhaft und regelmäßig. Als Hauptberufler gilt, wer mindestens 50 Prozent seines Einkommens aus journalistischer Tätigkeit bezieht oder mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit journalistisch tätig ist. Auch Blogger und viele freiberufliche Journalisten sind nicht hauptberuflich journalistisch tätig.

Ausstellungsberechtigte Verbände

Es wurde nun eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat geschlossen, derzufolge eine Ständige Kommission bestehend aus jeweils zwei Vertretern der Innenministerkonferenz und des Deutschen Presserats darüber entscheiden soll, welche Verbände künftig den bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen dürfen.

Die paritätische Beteiligung des Deutschen Presserats an der Ständigen Kommission sieht der DFJV als problematisch an. Denn der Presserat wird vom Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger getragen. Dabei handelt es sich um genau die vier Verbände, die bereits vor 2008 einen bundeseinheitlichen Presseausweis herausgegeben hatten und an deren Weigerung, anderen zuverlässigen Verbänden auch die Ausstellungsberechtigung zuzuerkennen, die Fortführung der IMK-Vereinbarung gescheitert ist. Hier liegt also ein Interessenkonflikt vor.

Der DFJV sieht auch als problematisch an, dass in der Ständigen Kommission zwar über den Presserat Verlegerverbände, aber keine anderen Medien-Interessenvertretungen vertreten sind, die ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Thematik haben.

Geheimverhandlungen

Der DFJV kritisiert weiterhin, dass die Vereinbarung im Rahmen von Geheimverhandlungen zustande gekommen ist. Der DFJV und weitere Verbände bemühten sich drei Jahre lang mehrfach, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, um die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises aktiv mitzugestalten. Er hatte hierzu auch eigene Vorschläge eingereicht. Die Gespräche wurden allerdings ausschließlich mit dem Deutschen Presserat geführt. Alle anderen Verbände wurden systematisch ausgeschlossen. Auch wurden konkrete Auskünfte über den Inhalt der Vereinbarung verweigert.

Der DFJV hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass der in der Sache federführende niedersächsische Innenminister Pistorius bereits am Tag vor Beginn der IMK hat verlautbaren lassen, dass es einen neuen bundeseinheitlichen Presseausweis geben wird.

Der DFJV und weitere Verbände werden – wie angekündigt – die mit dem Deutschen Presserat getroffene Vereinbarung rechtlich überprüfen lassen.

Alle Beiträge

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen

Mitglied werden
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner