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Anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt: DFJV begrüßt Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. In einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichen Urteil stellte das Gericht klar, dass eine „allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten“ abzulehnen sei, da „aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden können“. Der EuGH sieht in der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einen „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“. Ausnahmen sind dem Gericht zufolge nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich.

Das Urteil, das auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien erging, hat nach Einschätzung von Experten auch Auswirkungen auf die im vergangenen Jahr in Deutschland wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung. Der DFJV, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausdrücklich: „Das EuGH-Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger nicht hinnehmbar ist. Die damit verbundene Gefährdung des Informantenschutzes bedroht die gesamte journalistische Tätigkeit „, so DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin.

Der DFJV geht nach dem EuGH-Urteil davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Bezug auf die deutsche Vorratsdatenspeicherung zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird.

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