Logo DFJV

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden
Background-Bild

Aktuelles Urteil: Journalistisches Auskunftsrecht geht vor Betriebsgeheimnis

von RA Frank C. Biethahn (Vertragsanwalt des DFJV)

Das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Verwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen: Muss das journalistische Auskunftsrecht vor dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen haltmachen?

Das Ergebnis: Der Schutz von Geheimnissen geht dem journalistischen Auskunftsanspruch nicht automatisch vor. Wenn ein überwiegendes Informationsinteresse für die Auskunft streitet, muss Journalisten Auskunft erteilt werden, auch wenn Geheimnisse betroffen sind. So das Urteil vom 25.03.2015 – Az. 6 C 12.14.

Der konkrete Fall

Im entschiedenen Fall ging es um Auskunft über Miete und Mietkonditionen für Teilflächen des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof. Ein Journalist begehrte von der für die Vermietung zuständigen (staatlichen) Stelle Auskunft. Die Stelle und der Mieter wollten diese Informationen zurückhalten. Das war umso brisanter, weil es in der Öffentlichkeit Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Vermietung gab. Die öffentliche Hand muss mit ihren Mitteln wirtschaftlich umgehen.

Die Entscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Informationsinteresse hier Vorrang vor den Vertraulichkeitsinteressen habe. Der anfragende Journalist sollte sich ein Urteil über die Wirtschaftlichkeit der Vermietung bilden können. Dass das Thema auch bereits öffentlich diskutiert wurde, steigerte das öffentliche Interesse an der Auskunft. Die staatliche Stelle durfte die Information daher nicht zurückhalten.

Bundesverwaltungsgericht stärkt unabhängige Presse

Mit dieser Entscheidung bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht die große Bedeutung der journalistischen Arbeit für die öffentliche Meinungsbildung. Für die journalistische Arbeit sind Auskunftsrechte gegen staatliche Stellen unentbehrlich. Das Gericht bekräftigte auch erneut seine Auffassung, dass das Landespressegesetz zwar für den Bund nicht greift, sich für den Bund aber ein Auskunftsanspruch direkt aus der Verfassung ergebe, soweit nicht berechtigte schutzwürdige Interessen entgegenstehen. Darüber hat der DFJV im Zusammenhang mit einer Entscheidung zu BND-Akten auch schon berichtet.

DFJV berichtet laufend über Informationsrechte

Der DFJV hält seine Mitglieder auch sonst über das für Journalisten wichtige Thema der Informationsrechte auf dem Laufenden, z. B. zur BND-Entscheidung (Haben Journalisten ein Einsichtsrecht in Behördenakten?), der Frage, ob staatliche Stellen Journalisten mit hohen Kosten abschrecken dürfen, sowie zur verdeckten Ermittlung.

Der DFJV bietet seinen Mitgliedern eine kostenfreie, individuelle und zügige Rechtsberatung (Erstberatung) an. Mehr Informationen erhalten Sie hier. Zudem informieren wir in Rechts-News zu wichtigen Themen. Bei komplexen, auch rechtlichen Fragestellungen hilft Ihnen der DFJV darüber hinaus durch verschiedene Leitfäden.

Alle Beiträge

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen

Mitglied werden
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner