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Prof. Dr. Udo Branahl, Jahrgang 1946, ist seit 1979 Professor für Medienrecht an der Universität Dortmund. Nebenberuflich ist er seit über 20 Jahren in der Aus- und Weiterbildung von Journalisten (Redakteuren und Volontären) tätig.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört die Klärung der Rechte und Pflichten von Journalisten und Öffentlichkeitsarbeitern. 
Prof. Dr. Udo Branahl hat Einführungen in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland (1997), das Medienrecht (Westdeutscher Verlag, 4. Aufl., 2002) und die Justizberichterstattung (Westdeutscher Verlag 2005) veröffentlicht.