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Verbot von Medienbeteiligungen für politische Parteien
Politische Parteien haben sich schon seit ihrer Gründung an Medien beteiligt, zunächst nur in Form parteieigener Publikationen, inzwischen mit aktiven Beteiligungsstrategien an fremden Medienunternehmen. Sie üben so publizistischen Einfluss auf die Meinungsbildung aus. Aber nur eine parteiunabhängige und damit objektive Berichterstattung über Parteien erlaubt eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Poiltik. Da Parteien aufgrund des Art. 21 GG staatsnah sind, auf der anderen Seite der Art. 5 GG ein Abwehrrecht gegen den Staat darstellt, entsteht ein Konflikt, der nur dadurch behoben werden kann, dass Parteien sich nicht mehr an Medienunternehmen beteiligen dürfen. Der DFJV fordert daher eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes.
