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Der Deutsche Fachjournalisten-Verband billigt, dass die Privatsphäre dem Presserecht vorgeht. Einzelne Aspekte sind jedoch noch unzureichend geklärt. So sind Journalisten explizit vom Stalking-Bekämpfungsgesetz und damit vom § 238 StGB auszunehmen. Hartnäckiges Recherchieren, wozu auch die wiederholte Aufforderung eines Betroffenen zur Stellungnahme gehört, könnte sonst von Gerichten als Stalking interpretiert werden.

Weiterhin sind Journalisten gesetzlich von der Vermutung rechtswidriger Spam-Mails freizustellen, soweit E-Mails aus Gründen der Recherche versendet werden.

Schließlich fordert der Deutsche Fachjournalisten-Verband eine klarere rechtliche Abgrenzung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Leben bei Politikern. Soweit das Privatleben von Politikern ihre öffentliche Aufgabe beeinträchtigt, muss die Berichterstattung zweifelsfrei gestattet sein.