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Reform der Rundfunkgebühren
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in erster Linie eine kulturelle Veranstaltung, und erst an zweiter Stelle sind wirtschaftliche Erwägungen heranzuziehen. Dennoch müssen die Gebühren so gestaltet sein, dass einerseits der Auftrag an die Sender erfüllt werden kann. Andererseits müssen die Gebühren auch sozial verträglich sein. Deshalb sind Kosten und Nutzen in Einklang zu bringen: Hohe Qualität zum angemessenen Preis.
Der DFJV bedauert, dass sich die Programmqualität seit den 1980er Jahren in einer Abwärtsspirale befindet. Der sinkende Anspruch ist für den Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der nicht unter Quotenzwang stehen müsste, eine traurige Entwicklung. Die mediale Grundversorgung darf nicht auf eine Minimalversorgung reduziert werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen nicht mit den Privatsendern konkurrieren. Sie sollen sich wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Die gesetzlichen Rundfunkgebühren sollen im Rahmen des Grundversorgungsauftrags vornehmlich in die Produktion und Verbreitung von vielfältigen Programminhalten, insbesondere von objektiver Berichterstattung, beim öffentlichen-rechtlichen Rundfunk fließen. Der Finanzierungsanteil für andere Zwecke ist so gering wie möglich zu halten.
Daher ist für einen auftragsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Rundfunkgebühren eine laufende Evaluation des Verwaltungsapparats der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erforderlich. Bei der Empfehlung der Höhe der Gebühren durch die KEF (Kommission zur Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) sowie deren Festlegung durch die Ministerpräsidentenkonferenz bzw. durch die Landesparlamente soll im Interesse der Gebührenzahler stärker das Leistungs- anstelle des Bedarfsprinzips beachtet werden. Dabei sollen vor allem auch interne Leistungsanreize geschaffen werden, die helfen, verantwortungsvoll mit Mitteln umzugehen, was wiederum den Rundfunkgebührenbedarf entlasten kann. Ein Benchmark-Vergleich mit den Managementstrukturen privater Sender kann helfen, in der Organisation Verbesserungspotenziale zu entdecken. Auch ein Blick ins Ausland kann Anregungen liefern. So sind öffentlich-rechtliche Sender in anderen Ländern berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften. Sind diese mit Leistungsanreizen verbunden, lohnt sich eine effiziente Haushaltsführung.
Wir begrüßen, dass das achte Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 60) klar gestellt hat, dass die Gebührenfestsetzung staatsfern zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck wurde die KEF neu und unabhängiger organisiert. Das zwölfte Rundfunkurteil (BvR 2270/05) vom 11.09.2007 hat dies nochmals bekräftigt.
Wir weisen darauf hin, dass eine Steuerfinanzierung als Alternative zur bestehenden Gebührenfinanzierung schon deshalb nicht in Frage kommt, weil es in Deutschland keinen Staats-, sondern einen öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt (mit Ausnahme der Deutschen Welle). Wir sprechen uns für eine spürbare Vereinfachung der Gebührenerhebung aus, damit nicht ein erheblicher Anteil der Gebühren allein für deren Eintreibung verwendet werden muss. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, auf eine haushaltsbezogene statt auf eine gerätebezogene Gebühr zu setzen.
Die Gebührenerhebung bei Freiberuflern und Selbstständigen halten wir für bedenklich. Diese Personen zahlen bereits Rundfunkgebühren als Privatpersonen. So käme es zu einer Doppelbelastung. Während der Arbeitszeit wird zudem in aller Regel kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert. Die Problematik betrifft vor allem Personalcomputer, die zwar theoretisch als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" genutzt werden können, praktisch jedoch in erster Linie unverzichtbare Arbeitsinstrumente darstellen. Auch für Journalisten sind PCs mit Internetanschluss beruflich unabdingbar.
Der DFJV hält die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für erstrebenswert, weil gerade die Gebührenfinanzierung die Chance für eine Programmgestaltung ohne Werbung eröffnet. Dies gilt auch für das nach 20:00 Uhr zulässige Sponsoring.
