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Die Organisationsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender weisen Möglichkeiten der Optimierung auf. Dadurch, dass der Verwaltungsrat, dessen Aufgabe die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit ist, vom Rundfunkrat gewählt wird, der die Programmaufsicht zum Gegenstand hat, besteht ein hierarchisches Verhältnis zwischen Programm- und Wirtschaftslichkeitsüberwachung. Eine gleichberechtigte Aufsicht über beide Sphären setzt eine unabhängige Wahl beider Organe voraus.

Auch die Besetzung der Gremien bedarf teilweise einer Neuordnung. So sind Interessenkonflikte nicht immer auszuschließen, wenn die nach Art. 21 GG staatsnahen Parteien im Rundfunk- oder Verwaltungsrat von Rundfunkanstalten vertreten sind, die ihrerseits staatsfern sein sollen. Dies spielt insbesondere auch deshalb eine wichtige Rolle, weil der Rundfunkrat nicht nur Aufsicht ausübt, sondern auch den Intendanten wählt. Selbstverständlich haben Vertreter der Exekutive und Legislative nichts in solchen Gremien zu suchen. Wir regen an, dass auch Repräsentanten der Gebührenzahler in den Gremien vertreten sind. Auch der DFJV muss einen Sitz erhalten. Es bietet sich alternativ an, die bestehenden Gremien durch kleine Rundfunkparlamente zu ersetzen, in die die Vertreter - analog zum Bundestag - nicht von Interessengruppen entsendet, sondern frei gewählt werden.

Gleiches gilt für die Gremien der Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk überwachen.