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Eine pluralistische Gesellschaft, die von Meinungsvielfalt und der Freiheit der Meinungsbildung geprägt ist, benötigt zu ihrem Funktionieren eine ausgeprägte Presse- und Medienvielfalt. Eine marktbeherrschende Stellung von Medienunternehmen birgt stets die potentielle Gefahr der Ausnutzung der meinungsbildenden Macht zu politischen Zwecken. Publizistischer Wettbewerb ist daher eine Voraussetzung für jede Demokratie. Dies gilt für nicht nur für bundesweite Medien, sondern auch in jeder Region.

Nachdem Pressefusionen in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik vollkommen ungehindert möglich waren, hat der Gesetzgeber erkannt, dass Konzentrationstendenzen im Printsektor kontraproduktiv sind, und Möglichkeiten zur Fusion in § 38 Abs. 3 GWB eingeschränkt. Der DFJV warnt davor, die neue Pressefusionsgesetzgebung wieder deutlich zu erleichtern.

Wir fordern weiterhin, dass sich die Politik nicht allein auf Pressefusionen konzentriert, sondern ihren Blick auf Medienkonzentration erweitert. Das Cross-Ownership-Problem impliziert crossmediale Übernahme- und Fusionserscheinungen wie etwa die Beteiligung von Verlagen an Radio- oder TV-Sendern und umgekehrt. In Zeiten technologischer Konvergenz gerade im Mediensektor müssen auch solche Akteure berücksichtigt werden, die nicht in die Klassen "Verlag" oder "Sender" passen, etwa "Content-Produzenten", "Netzbetreiber" usw. Der Gesetzgeber muss sich auch hier für die Erhaltung von Medienvielfalt einsetzen und singulären Tendenzen entgegenwirken. Deshalb ist eine sektorale Eingrenzung etwa auf den privaten Rundfunk, wie dies bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der Fall ist, nicht ausreichend.