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Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsverbindungsdaten („data retention“) für Journalisten ab. Im Rahmen des investigativen Journalismus ist es ein ganz normaler Vorgang, dass ein Journalist auch mit illegalen Internetinhalten in Kontakt kommt. Wenn Journalisten dadurch in die computergesteuerten Beziehungsdiagramme der Polizeibehörden gelangen und sämtliche Kontakte geprüft werden, kann es nicht nur zu unangenehmen Verdachtsmomenten kommen, sondern kann das mühsam aufgebaute Informantennetzwerk zusammenbrechen. Der Informantenschutz kann so nicht mehr garantiert werden und die gesamte journalistische Tätigkeit wird bedroht.

Der DFJV sieht in der Vorratsdatenspeicherung eine massive Bedrohung der Pressefreiheit und fordert die generelle Verwerfung solcher Pläne oder zumindest die Aufnahme einer Sonderregelung für Journalisten in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie.

Der DFJV unterstützt den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und hat die gemeinsame Erklärung zum entsprechenden Gesetzesentwurf mit unterzeichnet.