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Der Deutsche Fachjournalisten-Verband fordert, dass auch nach Einführung des primär für Bürgeranfragen gedachten Informationsfreiheitsgesetzes die vorrangige gesetzliche Grundlage für journalistische Anfragen die Landespressegesetze sind. Wir betonen, dass sich die Gebühren nach § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) auf Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beziehen, nicht auf Auskünfte, die nach den Landespressegesetzen kostenfrei zu erteilen sind.