Volltextsuche

Header

LogIn

  E-Mail-Adresse   Passwort

Wenn sich der Staat privatwirtschaftlich betätigt, indem er GmbHs oder AGs gründet, so verwendet er Mittel der Steuerzahler. Die Gemeinschaft hat daher Anspruch auf Information.

Das Auskunftsrecht muss daher auch uneingeschränkt gegenüber Unternehmen gelten, die sich überwiegend oder ausschließlich in staatlicher Hand befinden. Obwohl bereits mehrere Gerichtsurteile diese Haltung bestätigt haben, ist die Informationspolitik solcher Unternehmen häufig noch von starker Intransparenz geprägt. Es ist in den Landespressegesetzen klarzustellen, dass auch das Bankgeheimnis bei öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten abzustufen ist, soweit das öffentliche Interesse an Antworten besteht.