Volltextsuche
LogIn
Arbeitslosigkeit
Benutzer Anmeldung
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bowser Cookies akzeptiert. Ohne dies ist die Anmeldung im Online-Campus leider nicht möglich.
In den letzten Wochen und Monaten wurde immer öfter über Einstellungsstopps und Stellenkürzungen in der Medienbranche berichtet. Da es immer so ist, dass eine wirtschaftliche Rezession aufgrund sinkender Anzeigenvolumina die Medien trifft, wollen wir Sie mit Informationen versorgen, falls Ihr Arbeitsplatz gefährdet sein sollte, bzw. Sie eine Kündigung erhalten haben sollten.
Unsere Mitglieder finden daher hier Informationen, Hinweise, Tipps und Ansprechpartner, die ihnen helfen sollen, falls sie von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Selbstverständlich steht Ihnen die Geschäftstelle auch zusätzlich mit Rat und Tat zur Seite.
Der DFJV kann Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen unmittelbar und kostenlos durch seine Rechtsberatung unterstützen. Sollten Sie vorhaben, sich nach einer Kündigung als freier Journalist selbständig zu machen, können Sie auf die kostenlose Existenzgründerberatung des DFJV zugreifen.
Zudem bietet der DFJV seinen Mitgliedern mit dem Textportal und dem internen Mitgliedernetzwerk die Möglichkeit, eigene Texte zum Kauf anzubieten und sich mit Kollegen auszutauschen.
Alle Links und Ansprechpartner zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit finden Sie auch am Ende dieser Seite.
Nachfolgend finden Sie einige Fragen und Antworten zum Thema „Arbeitslosigkeit“.
Ich wurde gekündigt. Kann ich mich dagegen wehren?
Möglicherweise ja. Bei Kündigungen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. So herrscht bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern Kündigungsschutz und Sie können somit eine Kündigungsschutzklage erheben. Sie sollten sich daher nach erhalt der Kündigung umgehend von uns rechtlich beraten lassen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall etwas, bevor Sie sich nicht über Ihre Rechte informiert haben!
Gibt es für freie Journalisten eine freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Am 01.06.2006 hat der Bundestag die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf Personen eingeschränkt, die Existenzgründer sind, d. h. Journalisten, die bereits längere Zeit freiberuflich tätig sind, haben diese Möglichkeit nicht mehr. Übergangsregeln galten bis zum 31.12.2006. Existenzgründer mussten ihren Antrag bis 31.01.2007 stellen.
Die Beiträge liegen bei 39,81 Euro pro Monat in den alten und bei 33,56 Euro in den neuen Bundesländern. Die Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit (Tätigkeit sinkt unter 15 Stunden pro Woche/Selbstständigkeit wird aufgegeben) richten sich nach der Qualifikation (keine Berufsausbildung, Berufsausbildung, Hochschulabschluss) und nach der Steuerklasse (mit oder ohne Kinder) und liegen zwischen 546,90 Euro und 1.364,10 Euro monatlich.
Weitere Informationen über die genauen Voraussetzungen finden Sie HIER.
Das Antragsformular für die freiwillige Arbeitslosenversicherung finden Sie HIER.
Der DFJV rät freien Journalisten, sich über die Möglichkeiten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit zu informieren.
Lohnt sich für einen festangestellten Journalisten eine zusätzliche private Arbeitslosenversicherung?
Nach einhelliger Meinung lohnt sich eine solche zusätzliche Versicherung, die von privaten Anbietern angeboten wird, in der Regel nicht. Hohe Risiken schlagen sich versicherungsmathematisch immer in der Höhe der Prämien nieder - und/oder in einer erheblichen Einschränkung der Leistung. Dies ist das Problem bei dieser Art Versicherung - ob bei so genannten "Arbeitnehmerschutzbriefen" oder anderen Typen zur privaten Absicherung von Einkommensausfällen durch Arbeitslosigkeit.
Wo finde ich am schnellsten einen neuen Job?
Der DFJV empfiehlt das Jobportal „Newsroom.de“, da diese Seite als Meta-Suchmaschine mehrere Jobportale nach Stellenangeboten für Journalisten durchsucht. Für freie Journalisten bietet Newsroom ein spezielles Angebot. Für zahlende Abonnenten steht eine Datenbank mit derzeit mehr als 2.200 Themenplänen und ca. 2.000 Kontakten zu Medien zur Verfügung. Diese Datenbank wird ständig überarbeitet und erweitert. Der Zugang zur Datenbank kostet 12 Euro pro Jahr.
Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden?
Mit der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 37 b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) soll nach einer ausgesprochenen Kündigung die Suche nach einer neuen Arbeit beschleunigt, die Zeit der Arbeitslosigkeit verkürzt und im Idealfall Arbeitslosigkeit sogar vollständig vermieden werden.
Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist es in der Regel leichter möglich, eine neue Beschäftigung zu finden. Umso länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto schwieriger gestaltet sich die Jobsuche. Deshalb ist ein wichtiges Ziel dieser Regelung, insbesondere die Zeit vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses für eine aktive Arbeitsuche intensiv zu nutzen.
Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei einer Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis melden. Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch wird Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, die frühzeitige Meldung empfohlen.
Damit Sie keine Fristen versäumen, können Sie sich zunächst telefonisch melden und einen Termin zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung vereinbaren. Ihre Meldung wird aber erst wirksam, wenn Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin wahrnehmen. Damit vermeiden Sie finanzielle Nachteile und ersparen sich zusätzliche Wege und Wartezeiten. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, teilen Sie dies der Agentur frühzeitig mit und vereinbaren Sie einen neuen Termin für die persönliche Vorsprache.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitssuchend melden, weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.
Weisen Sie bitte durch entsprechende Unterlagen nach, wenn Sie den vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus wichtigem Grund, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten.
(Quelle: Agentur für Arbeit)
Welches Arbeitsamt ist für mich zuständig?
Welches Arbeitsamt für Sie zuständig ist, können Sie hier sehen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html
Welche Leistungen des Arbeitsamtes stehen mir generell zu?
Eine Übersicht der Leistungen der Agentur für Arbeit finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Was-Wieviel-Wer-SGBIII.pdf
Wie lange erhalte ich ALG I (Arbeitslosengeld) bis ich ALG II (Hartz IV) bekomme?
Die Bezugszeiten für das ALG I finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/Dauer-des-Anspruchs.pdf
Kann ich gleichzeitig arbeitslos gemeldet sein und als freier Journalist arbeiten?
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben derzeit jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
Sonderfälle beim Nebeneinkommen:
Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger im Umfang von wöchentlich weniger als 15 Stunden mindestens 12 Monate ausgeübt haben.
In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei, es sei denn, der monatliche Mindestfreibetrag von 165 Euro wäre höher.
(Quelle: Agentur für Arbeit)
Wie kann ich mich trotz Arbeitslosigkeit weiterbilden?
Informationen zur Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit finden hier http://www.arbeitsagentur.de/nn_25882/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html
Ich will mich nicht arbeitslos melden, sondern als freier Journalist arbeiten. Bekomme ich trotzdem Unterstützung?
Das Arbeitsamt kann Ihre Existenzgründung als freier Journalist unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25276/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Allgemein/Foerderung-der-Aufnahme-einer-selbststae.html
Zudem kann der DFJV für seine Mitglieder, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, die vom Arbeitsamt geforderte Stellungnahme als fachkundige Stelle abgeben.
Bitte beachten Sie, dass sich die SGB-Gesetzgebung jederzeit ändern kann. Die oben genannten Angaben sind vom Dezember 2008.
Weiterführende Informationen / Ansprechpartner:
Dienstleistungen des DFJV:
Stellungnahme als fachkundige Stelle
Leitfaden Selbstmarketing für freie Journalisten
Weiterbildung
Weitere Informationen und Hilfen zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de: Agentur für Arbeit, genereller Überblick zum Thema Arbeitslosigkeit
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Was-Wieviel-Wer-SGBIII.pdf Finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit auf einen Blick.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25902/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html : Hinweise zur Existenzgründung der Agentur für Arbeit
www.existenzgruender.de : Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Thema Existenzgründung
www.newsroom.de Meta-Jobsuche für Journalisten
